Der Grundgedanke klingt simpel: Kinder mit und ohne Förderbedarf gehen auf dieselbe Schule und lernen gemeinsam. Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, ein inklusives Schulsystem aufzubauen. Im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ist Inklusion für alle allgemeinbildenden Schulen zur Pflicht geworden. Sie müssen demnach auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen. Auch viele Sportvereine bemühen sich um Gleichbehandlung, im Alltag liegen zwischen Theorie und Praxis aber oft Welten. Es gibt sie jedoch, die guten Beispiele. Auch in der Region. Der Illertisser René Baier weiß das aus eigener Erfahrung.
Pfaffenhofen