Bei vielen Sportvereinen auch im Landkreis Neu-Ulm hatte man mit Sorge auf diesen Termin geblickt: Am Mittwoch sollte in Bayern eigentlich die Ausnahmeregelung für Jugendliche vom 2G-Prinzip auslaufen. Auch minderjährige Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren hätten dann nur noch Sport treiben dürfen, wenn sie gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind. Nun hat die Staatsregierung diese Ausnahmeregelung zunächst um vier Wochen bis zum 9. Februar verlängert. Nach Informationen des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) soll sie aber dauerhaft gelten. „Das ist für uns auf alle Fälle eine erhebliche Erleichterung“, sagt Christine Weiß, die stellvertretende Vorsitzende des TSV Weißenhorn.
Landkreis Neu-Ulm