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Ulm: Tim Ohlbrecht einigt sich mit Ratiopharm Ulm

Ulm

Tim Ohlbrecht einigt sich mit Ratiopharm Ulm

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    We are one? Das war einmal. Zuletzt hat Tim Ohlbrecht mit den Ulmern einen Rechtsstreit ausgetragen.
    We are one? Das war einmal. Zuletzt hat Tim Ohlbrecht mit den Ulmern einen Rechtsstreit ausgetragen. Foto: Hörger

    Der Rechtsstreit zwischen Tim Ohlbrecht und Ratiopharm Ulm ist vor der Neu-Ulmer Außenstelle des Augsburger Arbeitsgerichts beigelegt worden. „Man hat sich gütlich geeinigt“, sagte ein Gerichtssprecher. Keine der beiden Parteien kann sich demnach als klarer Sieger fühlen, letztlich haben der Basketball-Bundesligist und sein früherer Spieler eine Art Kompromiss geschlossen.

    Schwere Verletzung im Bayern-Spiel

    Ohlbrecht hatte sich vor ziemlich genau zwei Jahren in einem Spiel gegen Bayern München eine schwere Knieverletzung zugezogen und war anschließend zwölf Monate lang außer Gefecht. Bereits im Mai 2017 wurde dennoch am Rande eines Spiels gegen Ludwigsburg verkündet, dass der Vertrag des 2,10-Meter-Hünen bis 2020 verlängert wird. Der sagte damals im Gespräch mit unserer Zeitung: „Ich will neben Per Günther der zweite Stützpfeiler sein. Ulm ist für mich und meine Familie zu einer zweiten Heimat geworden.“ Im Dezember feierte Ohlbrecht schließlich im Eurocup gegen Trient sein Comeback, an die Leistungen aus der Zeit vor seiner Verletzungen konnte er aber nie mehr anknüpfen. Trotzdem war angesichts der vermeintlichen und öffentlichen Verkündigung der Verlängerung die Überraschung groß, als Ratiopharm Ulm im vergangenen Sommer plötzlich verkündete, dass der Vertrag doch auslaufe und der Verein sich von seinem bei den Fans ungemein beliebten Spieler trennt.

    Knackpunkt Gesundheit

    Knackpunkt war letztlich die Frage, wie gesund Ohlbrecht nach seiner schweren Verletzung wirklich war. Es gab einen Medizincheck, den der Spieler nach Auffassung des Vereins nicht bestanden hat, wodurch der neue Vertrag nicht zustande gekommen sei. Ohkbrecht sah das anders und zog gegen seinen früheren Arbeitgeber vor das Arbeitsgericht. (pim)

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