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Fußball: Das Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller hat ein Sorgenkind

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Das Sportgericht des Fußballbezirks Donau/Iller hat ein Sorgenkind

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    Der SV Pfaffenhofen (in weiß) und der RSV Wullenstetten blieben beide in der vergangenen Saison straffrei.
    Der SV Pfaffenhofen (in weiß) und der RSV Wullenstetten blieben beide in der vergangenen Saison straffrei.

    Die Vorbereitung auf die neue Saison 2020/2021 ist bereits in vollem Gange. Da blickt das Sportgericht im Fußballbezirk Donau/Iller nochmals auf die abgelaufene Spielzeit 2019/2020 zurück. Die Bilanz eines durch Corona bedingten deutlich eingeschränkten Spielbetriebs (16 von 30 ausgetragenen Partien) fällt insgesamt positiv aus.

    Mit 154 Vergehen bis zum Saisonabbruch – nach der Winterpause fanden keine Spiele mehr statt – lag die zurückgehende Zahl der Straffälle im Trend der vergangenen Jahre. So lautete das Fazit des Sportgerichtsvorsitzenden Hans-Peter Füller. Zum Beweis: In den Vorjahren lagen die vergleichbaren Zahlen zu Saisonhalbzeit bei 167 (Saison 2017/2018), 179 (2016/2017) und 198 Vergehen (2015/2016). Den größten Anteil machten Unsportlichkeiten (54 Fälle), gefolgt von schuldhaftem Nichtantreten (32) und rohem Spiel (20) aus. Die Summe der Geldstrafen, die der Württembergische Fußballverband (WFV) kassierte, lag bei 2905 Euro, die Verfahrenskosten betragen 2310 Euro.

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    Beim Blick auf die einzelnen Ligen gab es einen Ausreißer: Die Kreisliga A/Alb hatte im Vergleich zur Vorsaison (insgesamt 34 Vergehen) mit 23 Straffällen bis zur Winterpause den Höchstwert aller neun Ligen im Fußballbezirk. Am häufigsten beschäftigte in der abgelaufenen Runde das Sportgericht der Kreisliga-A-Verein Srbija Ulm mit sechs Urteilen, gefolgt vom TSV Altheim/Alb, SV Thalfingen, Birumut Ulm, Lijljan Ulm und Türkspor Neu-Ulm II mit jeweils fünf Verfahren. Straffrei blieben der SV Tiefenbach II – zum dritten Mal in Serie – und der RSV Wullenstetten bereits zum zweiten Mal.

    Ebenfalls bemerkenswert für den Sportgerichtsvorsitzenden Hans-Peter Füller: Der SV Beuren, Fortuna Ballendorf und der SC Staig II hatten in den vergangenen fünf Jahren zusammengerechnet jeweils nur zwei Verfahren, der TSV Obenhausen, SG Nellingen und der TSV Berghülen kamen auf nur vier in den vergangenen fünf Jahren. In der Summe blieben insgesamt 42 Vereine in der Rumpfsaison 2019/2020 straffrei. (vowi)

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