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Senden: Unfall wegen Niesanfalls bei Senden: Heuhändler steht vor Gericht

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Unfall wegen Niesanfalls bei Senden: Heuhändler steht vor Gericht

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    Wegen eines Niesanfalls fuhr ein Lkw-Fahrer vergangenen Sommer auf ein Stauende auf.
    Wegen eines Niesanfalls fuhr ein Lkw-Fahrer vergangenen Sommer auf ein Stauende auf. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Autofahrer sollten ihre gesamte Aufmerksamkeit immer auf die Straße richten. Schon eine kleine Ablenkung kann schwerwiegende Folgen haben. Das musste im vergangenen Jahr auch ein 64-jähriger Heuhändler erfahren: Wegen eines Niesanfalls verursachte er einen schweren Unfall (wir berichteten). Er war nun wegen fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen angeklagt.

    Senden: Lastwagenfahrer fährt wegen Niesanfalls auf Stauende auf

    Der Unfall ereignete im vergangenen Juli auf der Überleitung von der B28 zur A7 bei Senden. Der Angeklagte war durch einen Niesanfall kurzzeitig abgelenkt und fuhr mit seinem Lastwagen zunächst mit einer Geschwindigkeit von knapp 85 Stundenkilometern auf ein Auto am Stauende auf. Zur gleichen Zeit kollidierte er mit einem weiteren Wagen, welcher dann durch den Aufprall vor dem Lastwagen hergeschoben wurde und gegen ein anderes Fahrzeug prallte. Dieses drehte sich durch den Zusammenstoß und stieß mit einem vierten Auto zusammen. Dabei wurden die Insassen der Fahrzeuge teilweise schwer verletzt. Der auf Seiten der Opfer entstandene Sachschaden belief sich auf insgesamt mehr als 30.000 Euro.

    Die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen erhob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen. Der Tatbestand begründete sich aus Sicht der Ankläger darin, dass der Lastwagenfahrer trotz des Niesanfalls auf den Verkehr hätte achten müssen. Da er Reue zeigte und nicht vorbestraft war, schlug der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 60 Tagessätze zu je 40 Euro sowie drei Monate Fahrverbot vor. Außerdem sollte der Angeklagte die Verfahrenskosten übernehmen.

    Prozess in Neu-Ulm: ein Monat Fahrverbot und Geldstrafe

    Der Angeklagte bestritt seine Schuld nicht, legte aber Einspruch gegen die vorgeschlagene Strafe ein. Er argumentierte im Gerichtsprozess, dass sein ganzer Betrieb an seinem Führerschein hinge. Er sei der einzige Fahrer und sein gesamtes Einkommen sei davon abhängig, dass er Heu und Stroh ausliefern könne. Da er für seine Tätigkeit im Einkauf spezielles Fachwissen benötige und seine Kunden zum Teil in schwer zu erreichenden Bergregionen in der Schweiz säßen, könne er keinen geeigneten Vertreter finden. Er bekräftigte in der Verhandlung, dass es ihm furchtbar leidtäte, dass seinetwegen Menschen zu Schaden gekommen sind. Die Verteidigung plädierte dafür, die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Geldstrafe anzuheben und dafür kein Fahrverbot auszusprechen.

    Das Amtsgericht Neu-Ulm verurteilte den Angeklagten zu 80 Tagessätzen von je 40 Euro und einen Monat Fahrverbot. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten übernehmen. Amtsrichter Thorsten Tolkmitt begründete das Urteil mit der Schwere des Unfalls. "Sie haben Glück, dass bei dem Unfall niemand ums Leben gekommen ist", sagte Tolkmitt in der Verhandlung. In diesem Fall wäre der Straftatbestand fahrlässige Tötung gewesen. Grundsätzlich sei das vorgeschlagene Strafmaß der Staatsanwaltschaft in seinen Augen durchaus vertretbar, da der Angeklagte aber beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, legte der Richter ein Fahrverbot im untersten Bereich und eine Geldstrafe im obersten Bereich fest. Vollständig könne das Fahrverbot als Nebenstrafe nicht wegfallen, so Tolkmitt.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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