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Senden: Steuererhöhung in Senden: Hunde werden teurer

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Steuererhöhung in Senden: Hunde werden teurer

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    Besitzer von Hunden müssen in Senden seit dem 1. Januar unter Umständen tiefer in die Tasche greifen.
    Besitzer von Hunden müssen in Senden seit dem 1. Januar unter Umständen tiefer in die Tasche greifen.

    Auf Hundehalter kommen in Senden mehr Kosten zu: Die Stadt hat zum 1. Januar 2021 die Steuern erhöht. Das könnte einige härter treffen als andere, denn je nach Anzahl der Tiere und Rasse unterscheidet sich die neu gefasste Satzung in einigen Details.

    Generell gilt: Für den ersten Hund werden pro Jahr 60 Euro an Steuern fällig, für den zweiten 90 Euro und für jeden weiteren 120 Euro. Hier gibt es jedoch ab sofort eine kleine Änderung: Es zählen die Hunde pro Haushalt. Der zuständige Sachbearbeiter im Rathaus, Andreas Trautmann, nennt zum besseren Verständnis der Änderung ein Beispiel. Angenommen, ein Ehepaar in Senden besitzt zwei Hunde.

    Bislang sei es möglich gewesen, einen Hund auf den Mann und einen auf die Frau anzumelden. Das hatte zur Folge, dass pro Hund nur 60 Euro gezahlt werden mussten, weil es jeweils der erste Hund pro Person war. Mit Gültigkeit der geänderten Satzung für die Erhebung der Hundesteuer zählen nun jedoch die Tiere pro Haushalt. Wenn also wie in dem beispielhaft oben genannten Haushalt zwei Hunde gehalten werden, fallen für das erste Tier 60 Euro an, für das zweite 90 Euro.

    Halter von Kampfhunden zahlen in Senden viel mehr

    Richtig teuer wird es zukünftig für Halter von gefährlichen Hunden, die umgangssprachlich meist Kampfhunde genannt werden. Laut dem entsprechenden bayerischen Gesetz (LSTVG) sind Kampfhunde Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

    Hier sah die neue Satzung einen Steuerbetrag von 400 Euro vor – dieser wurde jedoch in einer Sitzung des Stadtrats nochmals erhöht. Yusuf Cinici (BiSS) stellte den Antrag, für den ersten Hund dieser Kategorie 500 Euro Steuern anzusetzen, für jeden weiteren gefährlichen Hund 750 Euro (laut Satzungsentwurf waren hier 600 Euro vorgesehen). Dieser Antrag auf Erhöhung ging im Gremium mit großer Mehrheit durch.

    Damit trifft es die Halter dieser gefährlichen Hunde sozusagen doppelt: Bislang zahlten sie bei Vorlage eines Negativzeugnisses nur 60 Euro Steuern für den ersten Hund – genau wie andere Halter für ihre „ungefährlichen“ Rassen. Das Negativzeugnis ist abgesehen von der Steuer nach wie vor in bestimmten Fällen Pflicht.

    Von der neuen Satzung profitieren dagegen Menschen, die sich einen Hund aus dem Tierheim holen. Sie zahlen in den ersten beiden Jahren nur die Hälfte des eigentlichen Steuersatzes für ihr Tier. Um die Hälfte ermäßigt ist die Steuer außerdem für Hunde von Jägern oder Forstmitarbeitern sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Hunde, die in Einöden oder Weilern leben. Befreit von der Hundesteuer sind Rettungshunde sowie Tiere im Dienst für Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser oder Technisches Hilfswerk. Zudem gilt die Befreiung für Hunde, die für Blinde, Taube oder Hilflose unentbehrlich sind.

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