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  3. Senden/Memmingen: Tödlicher B28-Unfall: Berufung zurückgezogen – Urteil ist rechtskräftig

Senden/Memmingen
12.04.2024

Tödlicher B28-Unfall: Berufung zurückgezogen – Urteil ist rechtskräftig

Mit einem 245-PS-starken BMW hatte der damals 29-Jährige den Wagen des 22-Jährigen auf der B28 bei Senden gerammt. Der 22-Jährige war auf der Stelle tot.
Foto: Thomas Heckmann

Eigentlich sollte der tödliche B28-Unfall bei Senden erneut vor Gericht verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht. Wie Angehörige des Getöteten darauf reagieren.

Das Landgericht Memmingen hatte den Termin noch vor zwei Wochen angekündigt. An diesem Freitag sollte die Berufungsverhandlung um den tödlichen B28-Unfall bei Senden gegen den zu diesem Zeitpunkt 29-jährigen Verursacher stattfinden. Doch zu einem erneuten Prozess kam es nicht.

Wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage mitteilt, hätten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft jeweils ihre Berufung Anfang dieser Woche zurückgezogen. Zu den Beweggründen konnte er keine Angaben machen. Das im vergangenen Oktober am Neu-Ulmer Amtsgericht gefällte Urteil wegen fahrlässigen Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs wird somit rechtskräftig. Der Unfallfahrer muss demnach für drei Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er für zwei Jahre seinen Führerschein abgeben und die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Unfallverusacher ließ sich beim Prozess vor dem Amtsgericht Neu-Ulm von drei Rechtsanwälten vertreten.
Foto: Michael Kroha (Archivbild)

Urteil zum tödlichen B28-Unfall bei Senden ist jetzt rechtskräftig

Insbesondere aufgrund seiner Sozialprognose und seines umfangreichen Geständnisses hatten die drei anwesenden Rechtsanwälte Michael Bogdahn, Anja Mack und Klaus Knopf auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Sie wollten demnach nicht, dass ihr Mandant ins Gefängnis muss. Oberstaatsanwalt Markus Schroth aber hielt die Sorgfaltspflichtverletzungen für "sehr, sehr hoch" und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.

Tausende waren nach dem tödlichen Unfall auf der B28 bei Senden zur Trauerfeier des verstorbenen 22-Jährigen zur Ditib-Moschee in Ulm gekommen.
Foto: Ditib Ulm

Der verhängnisvolle Unfall hatte sich in der Nacht zum Sonntag, 30. Oktober 2022, ereignet. Der Verursacher hatte sich nach eigenen Angaben zuvor mit Freunden in Pfuhl zum Trinken getroffen. Mindestens fünf Bier und zwei Viertele Wein habe er getrunken, gab er an. Bei ihm wurde ein Blut-Alkoholgehalt von 1,78 Promille nachgewiesen. Dennoch setzte sich der damals 29-Jährige in seinen 245-PS-starken BMW-Dienstwagen. Gegen 2.35 Uhr fuhr er auf der Bundesstraße auf Höhe des Harzerhofes ungebremst und mit einer Geschwindigkeit von 221,8 bis 248 km/h auf das Auto eines 22-Jährigen auf. Der junge Mann war auf der Stelle tot. Trauernde Angehörige waren noch in der Nacht zur Unfallstelle gekommen und sorgten vor Ort zeitweise für Chaos. Zur Trauerfeier bei der Ditib-Moschee in Ulm kamen Tausende.

Fahrzeug des Unfallverursachers gehörte einem Ulmer Autohaus: Unverständnis bei Angehörigen des Getöteten

Der Verursacher behauptete vor Gericht, am Steuer eingeschlafen zu sein. An Details zum Unfall könne er sich größtenteils nicht erinnern. Der Unfall habe nicht nur das Leben der Hinterblieben verändert, sondern auch seins. "Mein Handeln ist nicht zu entschuldigen. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke", sagte er am Amtsgericht. Bis Ende 2022 war er krankgeschrieben. Er arbeitet für ein Ulmer Autohaus, dessen Fahrzeug war auch in den Unfall verwickelt. Bei den Angehörigen des Getöteten löste das Unverständnis aus.

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Dass es nicht zum Berufungsprozess kommt hätten die am Dienstag erfahren, berichtet der Onkel des Getöteten. Zwar sei es auf der einen Seite gut, dass so die Eltern des 22-Jährigen nicht noch einmal alles miterleben müssten, wie bei der ersten Verhandlung am Amtsgericht. Doch wie schon vor diesem Prozess, sagt der Onkel auch jetzt: "Uns bringt das gar nichts." Egal, ob drei Jahre Haft, mehr oder weniger – sein Neffe komme nicht wieder.

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