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22-Jähriger stirbt bei Unfall auf der B28 nahe Senden
![Ein Streifenwagen der Polizei steht an einer Unfallstelle. Die B28 blieb nach einem tödlichen Zusammenstoß stundenlang gesperrt. Ein Streifenwagen der Polizei steht an einer Unfallstelle. Die B28 blieb nach einem tödlichen Zusammenstoß stundenlang gesperrt.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Ein BMW erfasst einen VW Golf auf der B28 nahe Senden, dessen Fahrer stirbt noch am Unfallort. Die Bundesstraße bleibt stundenlang gesperrt.
Bei einem schweren Unfall in der Nacht auf Sonntag kurz vor der Zeitumstellung ist ein 22 Jahre alter Mann ums Leben gekommen. Sein VW Golf wurde auf Höhe des Pferde- und Reiterhofs Harzerhof bei Gerlenhofen von einem neuen BMW erfasst. Beide Autos waren auf der B28 in Richtung Senden unterwegs gewesen.
Zwischen dem Autobahndreieck Neu-Ulm und der Ausfahrt Senden fuhr ein 28-Jähriger mit deutlich höherer Geschwindigkeit auf den Golf des 22-Jährigen auf. Beide Fahrzeuge schleuderten einige hundert Meter über die Fahrbahn, touchierten eine Vielzahl von Leitplanken und kamen im Anschluss auf dem linken Fahrstreifen sowie dem Seitenstreifen zum Stehen. Die Wucht des Aufpralls war so heftig, dass der 22 Jahre alte Fahrzeuglenker in seinem Auto eingeklemmt wurde und noch an der Unfallstelle starb. Der Verursacher des Unfalls wurde lediglich leicht verletzt. Er wurde an der Unfallstelle einem Atemalkoholtest unterzogen, welcher einen Wert von deutlich über einem Promille ergab.
An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden in Höhe von insgesamt circa 73.000 Euro. Zur Klärung der Unfallursache wurde ein Gutachter hinzugezogen. Die B28 war für die Dauer der Unfallaufnahme, Bergung der Fahrzeuge sowie Reinigung der Fahrbahn für insgesamt sieben Stunden komplett gesperrt. Ein Großaufgebot von Rettungsdienst, Feuerwehr und Autobahnmeisterei war bis in die frühen Morgenstunden am Unfallort. Ersthelfer und Angehörige wurden vom Kriseninterventionsteam betreut. Gegen den Unfallverursacher wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung ermittelt. (AZ)
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