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Senden: In Senden sind Schottergärten ab sofort verboten

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In Senden sind Schottergärten ab sofort verboten

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    Ein Topf mit Erde steckt in einer Schubkarre in einem Vorgarten mit Kieselsteinen. Senden sagt jetzt den  Schottergärten den Kampf an und will große Steinflächen verbieten.
    Ein Topf mit Erde steckt in einer Schubkarre in einem Vorgarten mit Kieselsteinen. Senden sagt jetzt den Schottergärten den Kampf an und will große Steinflächen verbieten. Foto: Carmen Jaspersen, dpa (Symbolbild)

    Senden soll grüner werden - und einen Teil dieses Wunschs müssen nun auch die Bürger in ihren eigenen Gärten umsetzen. Der Bauausschuss der Stadt Senden hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, in Zukunft Schottergärten im Stadtgebiet zu verbieten. Eine beschlossene Satzung regelt die genauen Vorgaben. Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf betonte, es gehe generell darum, diese Art von Gärten in Senden zu verhindern, die an "Gärten des Grauens" erinnern.

    Den Antrag zu einer neuen Satzung stellten die Grünen in Senden wie berichtet im September vergangenen Jahres. Es gehe darum, die ökologische Funktion von Vor- und Hausgärten zu erhalten, schreiben die Grünen. "Es gibt immer mehr Schottergärten in Senden und der Gesetzgeber gibt uns die Chance, das zu regulieren", sagte Grünen-Fraktionschef Helmut Meisel damals zum Ansinnen des Antrags. Und: "Die Auswüchse sind in Senden schon dramatisch." Fraktionskollegin Manuela Huber wies vergangenen September darauf hin, dass nach bayerischer Bauordnung ohnehin schon unbebaute Flächen zu begrünen seien, "das ist offenbar vielen Leuten gar nicht bewusst". In der Sitzung im September wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema mit Vertretern aller Fraktionen zu gründen. Nun wurden die Ergebnisse in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstagabend vorgestellt.

    Schotter verboten: Die Gärten in Senden sollen "durchgrünt" werden

    Das Ziel der Satzung lautet wörtlich "die Sicherstellung und Förderung einer angemessenen Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke". Konkret bedeutet das für Bauherren Folgendes: Die Gartenfläche muss begrünt werden. Vorhandene Bäume sollen dabei berücksichtigt werden, zudem sollen Bäume und Sträucher - vorwiegend heimische Arten - gepflanzt werden. Ausnahmen gelten selbstredend für Stellplätze, Arbeits- oder Lagerflächen sowie Spiel- und Aufenthaltsflächen wie Terrassen. Wege und Zufahrten sind jedoch "auf ein Mindestmaß zu beschränken" und wenn möglich mit wasserdurchlässigen Belägen zu gestalten.

    In der Satzung steht zudem klar, dass der Garten nicht mehr mit Kies versiegelt werden darf. Die oft zu sehenden Vorgärten bei Reihenhäusern, die ausschließlich aus Kiesfläche mit Pflanzenkübeln oder dekorativen Figuren bestehen, gehören also damit der Vergangenheit an. Zur "gestalterischen Freiheit" erlaubt die Satzung jedoch eine kleine Ausnahme: Bis zu 20 Prozent der Gartenfläche darf mit Kies oder Geröll ausgefüllt werden. Diese Ausnahme nahm der Bauausschuss in der Sitzung auf - zuvor gab es darüber eine rege Diskussion.

    Bürgermeisterin Claudia Schäfer-Rudolf (CSU), die nicht Teil der Arbeitsgruppe war, regte an, in dem Bereich eine kleine Ausnahme zuzulassen. Man könne eine gewisse Prozentzahl ins Auge fassen, damit die Bürger gestalterisch in ihrem Garten wirken können. Dem stimmten Theo Walder (CSU) und Edwin Petruch (Freie Wähler) zu und sprachen sich für eine 20-prozentige Ausnahme aus. So wie es in der zuvor vorgelegten Fassung stehe, könne der Gartenbesitzer rein gar nichts gestalten, so Petruch. Und Walder merkte an, dass die Leute zumindest ganz klar wissen müssen, was erlaubt sei.

    Grünen gegen Ausnahme in der Satzung zu Schottergärten in Senden

    Helmut Meisel (Grüne) sah das völlig anders. Zum einen gebe es einen Bestandsschutz, "da hat keiner was zu befürchten". Zudem sei das in der Satzung geschriebene Wort "Versiegelung" klar - das bedeute eine vollständige Kiesfläche. Kleine Ausnahmen wie Steine mit Pflanzen im Inneren seien weiter möglich. Er verstehe nicht, so Meisel, warum es überhaupt einen Arbeitskreis gegeben habe, wenn nun alles wieder aufgeweicht werde. Schäfer-Rudolf widersprach dem. Es gehe lediglich darum, Anfragen von verunsicherten Bürgern vorwegzunehmen. "Wir bekommen sonst einige Anrufe, bei denen zum Beispiel gefragt wird, ob man um eine kleine Engelsfigur Kies streuen darf", sagte sie. Nun sei klar, dass Kleinigkeiten erlaubt seien und man nehme die Irritationen heraus.

    Neben den Gartenflächen müssen zukünftig auch Flachdächer (auch von Garagen) und vergleichbar geeignete Dächer ab einer Gesamtfläche von 50 Quadratmetern begrünt werden - mit Ausnahme beispielsweise von Solaranlagen auf dem Dach. Zudem sollen großflächige Außenwände "unter besonderer Berücksichtigung der Architektur" mit Kletterpflanzen begrünt werden. Dazu seien vor allem Industrie-, Gewerbegebäude und Parkdecks geeignet, heißt es.

    Die Satzung wurde mit einer Gegenstimme von Xaver Merk (Linke) am Ende in der neuen Fassung mit der 20-Prozent-Ausnahme beschlossen. Sie gilt künftig für das gesamte Stadtgebiet, eine Ausnahme bilden Gebiete, in denen Bebauungspläne bestehen.

    Wer in Senden bereits jetzt einen Schottergarten hat, kann jedoch aufatmen: Die neuen Regeln gelten erst ab Bekanntmachung der Satzung und für diejenigen, die einen neuen Garten anlegen. Das heißt, bestehende Gärten oder Vorgärten mit großen oder vollständigen Kiesflächen dürfen so bleiben, wie sie sind.

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