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Ulm: Geiselnahme in Ulm: Staatsanwaltschaft hält Täter für schuldunfähig

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Geiselnahme in Ulm: Staatsanwaltschaft hält Täter für schuldunfähig

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    Der Geiselnehmer von Ulm ist mutmaßlich schuldunfähig.
    Der Geiselnehmer von Ulm ist mutmaßlich schuldunfähig. Foto: Marius Bulling, dpa (Archivbild)

    Fünf Monate nach einer Geiselnahme in der Ulmer Innenstadt ist Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben worden. Der 44-Jährige soll am Abend des 26. Januar mehrere Menschen in einem Lokal am Münsterplatz als Geiseln genommen haben. Er ließ zwischenzeitlich laut Staatsanwaltschaft fast alle von ihnen gehen, mit einer blieb er zunächst im Lokal zurück. Als er schließlich mit ihr vor die Türe trat, schossen Einsatzkräfte auf ihn und beendeten so die Geiselnahme. Seine Opfer habe der Mann mit täuschend echt aussehenden Soft-Air-Waffen bedroht, teilte die

    Geiselnahme in Ulm: Täter sitzt in Untersuchungshaft

    Der Mann aus Nordrhein-Westfalen sitzt seitdem in Untersuchungshaft. "Er macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch", hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft verweist auf ein Gutachten und schließt nicht aus, dass der Soldat die Tat im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat. Deshalb werde auch seine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angestrebt. 

    Laut Staatsanwaltschaft hatte der 44-Jährige mit der Geiselnahme einen sogenannten finalen Rettungsschuss der Polizei erzwingen wollen. Die Gefährdung der Geiseln habe er dabei in Kauf genommen, teilte die Anklagebehörde mit. Er habe insgesamt ein Dutzend Gäste und Mitarbeitende des Cafés als Geiseln genommen und bedroht und habe sie auch aufgefordert, die Polizei zu rufen. Als er das Lokal schließlich verlassen habe, hätten die Polizeibeamten "wie von ihm erwartet" geschossen. (dpa)

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