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Prozess um Angriff auf Lehrer an Sägefeldschule Ulm-Wiblingen: Verteidiger platzt der Kragen

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Prozess um Angriff auf Lehrer: Verteidiger spricht von Skandal

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    Die Verhandlung am Ulmer Landgericht wird noch in dieser Woche fortgesetzt.
    Die Verhandlung am Ulmer Landgericht wird noch in dieser Woche fortgesetzt. Foto: Thomas Heckmann

    Hoch her ging es am Montag vor dem Ulmer Landgericht im Prozess gegen einen 23-jährigen Mann, der beschuldigt wird, im Februar einen 34-jährigen Lehrer im Ulmer Stadtteil Wiblingen niedergeschlagen zu haben. Verteidiger Dominik Hammerstein hat sich schon vor dem Prozess tief in die Akten eingearbeitet und wirft der Ulmer Polizei einseitige Ermittlungen vor.

    Mehrere Zeugen wurden vor Gericht befragt, die einen dunkel gekleideten Mann gesehen hatten, der wohl stundenlang in der Nähe des Tatortes herumgestanden hatte. Doch niemand sah das Gesicht dieses wartenden Mannes vollständig. Und auch beim letzten Zeugen am Montag hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rückfragen zur Täterbeschreibung. Kurz nach der Tat hat der Zeuge den Täter als 180 bis 185 Zentimeter groß beschrieben, doch vor Gericht beschrieb der 1,77 Meter große Zeuge den Täter als „einen Kopf größer“, mithin also im Bereich von zwei Metern.

    Zigarettenstummel vom Tatort werden untersucht

    Das von einem Sachverständigen vorgetragene DNA-Gutachten drehte sich um in Tatortnähe aufgefundene Zigarettenstummel, die Kleidung des Angeklagten und die Kleidung des Opfers sowie auch das Auto des Opfers. So fanden sich beispielsweise an der Jacke des Opfers keine Spuren des Angeklagten und an der Kleidung des Angeklagten keinerlei Blut des Opfers. Auch zwei Holzstöcke, die als mögliche Tatwerkzeuge beschlagnahmt wurden, wiesen keine Spuren des Opfers auf. Untersucht wurde aber auch das Auto des Opfers auf fremde DNA- und Spermaspuren. Gegen das Opfer laufen derzeit gesonderte Ermittlungen, da er sich Minderjährigen angenähert haben soll. Die Polizei hat auf seinem Smartphone Fotos gefunden, die zu diesem Verdacht geführt haben.

    Ein wichtiges Indiz gegen den Angeklagten sollen Zigarettenstummel sein, die aufgefunden wurden. Drei Zigarettenstummel stammen offenbar vom Angeklagten, doch als Verteidiger Hammerstein den Sachverständigen fragte, wie alt diese Stummel sind, musste Letzterer passen, das Alter ließe sich durch ihn nicht zuverlässig bestimmen. Für Hammerstein ist damit noch nicht einmal erwiesen, dass der Angeklagte am Tattag vor Ort war. Was den Verteidiger in Rage brachte, waren die DNA-Spuren an einem anderen Zigarettenstummel am gleichen Fundort. Diese DNA gehöre zu einem Anwohner, der bereits zahlreiche Vorstrafen hat, unter anderem wegen einer gefährlichen Körperverletzung mit einer Machete, wofür er mehrere Jahre im Gefängnis saß. Die Kriminalpolizei hat diesen Mann laut den Akten zur Tat befragt, daraufhin sagte er, dass er in seiner Werkstatt gearbeitet hat. Zeugen dafür wurden aber nicht gesucht und so gibt es keine Beweise, sondern nur die Behauptung, dass der Anwohner nichts mit der Tat zu tun hat. „Das ist ein juristischer Skandal!“, ereiferte sich Dominik Hammerstein und sagte weiter, dass es ihn sprachlos mache, dass man sich auf die Person seines Mandanten eingeschossen habe.

    Der Schlag gegen Kopf war heftig

    Sebastian Kunz, Leiter der Ulmer Rechtsmedizin, hat in einem ausführlichen Gutachten die Verletzungen des 34-jährigen Opfers dargestellt. „Es muss von einem akut das Leben gefährdenden Zustand ausgegangen werden“, erklärte er. Mit einem länglichen Gegenstand, ähnlich einem Baseballschläger, bekam das Opfer von vorne einen heftigen Schlag an die linke Schläfe direkt neben dem Auge. Jochbein, innere Kieferhöhle und Schädelbasis sind gebrochen worden, Knochensplitter bedrohten die Funktion des äußeren Augenmuskels. Wie stark der Schlag gegen den Kopf war, bewertete Kunz mit rund 2000 Newton, plastisch beschrieben mit: „Man muss schon ordentlich durchziehen.“

    Dieser eine Schlag führte zu einer sofortigen Bewusstlosigkeit. Durch die Schwere der Knochenbrüche kam es zu einem Anstieg des Hirndrucks. Diese Verletzungen hätten binnen weniger Stunden zum Tod geführt, wenn nicht in der Klinik durch eine Bohrung in die Schädeldecke der Hirndruck gesenkt worden wäre. Durch die Bewusstlosigkeit hätte das Opfer auch schon am Tatort binnen Minuten versterben können, da er an Erbrochenem oder einer Verlegung der Atemwege durch seine eigene Zunge hätte ersticken können.

    Es sind noch weitere fünf Verhandlungstage angesetzt, für die weitere dreizehn Zeugen geladen sind. Ein Urteil könnte Mitte Dezember fallen.

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