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Prozess in Ulm: Abgebrochene Flasche in den Hals gerammt – acht Jahre Haft

Ulm/Weißenhorn

Abgebrochene Flasche an B10-Unterführung in Hals gerammt: Acht Jahre Haft

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    Das Landgericht Ulm hat einen 25 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt.
    Das Landgericht Ulm hat einen 25 Jahre alten Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Foto: Sebastian Mayr / Kaya

    Seit 20 Jahren ist Wolfgang Tresenreiter Strafrichter am Landgericht. An einen Menschen, der einen Angriff mit derart schweren Verletzungen überlebt hat, kann er sich nicht erinnern. Am 4. April 2023 hat ein heute 25 Jahre alter Mann einem Schüler mit einer abgebrochenen Flasche in den Hals gestochen, der Schnitt reichte bis nahezu an die Wirbelsäule. Der Jugendliche überlebte, doch er wird nie arbeiten können. Er wird sein Leben lang an Sprachstörungen leiden, komplexe Sachverhalte nicht begreifen können. Er wird nie uneingeschränkt gehen und seinen rechten Arm kaum oder gar nicht verwenden können. Das Opfer, sagt Tresenreiter, habe lebenslang bekommen. Den Täter hat das Landgericht Ulm am Montag wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu acht Jahren Haft verurteilt. Eine Frage bleibt jedoch ungeklärt.

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