Zwei der sechs Demonstranten, die sich im Juli vergangenen Jahres an einer Klebeaktion vor dem Ulmer Finanzamt beteiligt hatten, haben gegen ihre Strafbefehle Einspruch eingelegt. Gegen die beiden mittlerweile 23-Jährigen wurde am Mittwoch vor dem Ulmer Amtsgericht verhandelt. Sie wurden verurteilt.
Dem Ulmer Amtsgericht wurde von den Angeklagten eines anderen Klimaprotestes im Frühjahr mangelnde Öffentlichkeit vorgeworfen. Dem begegnete das Gericht dieses Mal dadurch, dass gleich im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichtes verhandelt wurde. Auf den 100 Zuhörerplätzen verlor sich dann jedoch nur rund ein Dutzend Zuhörer.
Staatsanwaltschaft Ulm wirft Klimaklebern Nötigung vor
Vorgeworfen wird den beiden Studierenden, dass sie sich mit vier weiteren Demonstranten Mitte Juli, gegen 7.30 Uhr, auf die Straße Bismarckring klebten und so den Verkehr blockierten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen deswegen Nötigung vor.
In umfangreichen Vorträgen begründeten beide ihre Motivation zu der unangemeldeten Versammlung mit der Klimaerwärmung und der ihrer Ansicht nach zu geringen Maßnahmen dagegen bis hin zu Gesetzesbrüchen durch die aktuelle Bundesregierung, insbesondere Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Bei der Aktion im Juli trugen sie daher auch Masken mit den Gesichter von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Verkehrsminister Wissing.
Sechs Zeugen wurden gehört, um die Details der Sitzblockade näher zu beleuchten. So waren nicht alle sechs Aktivisten festgeklebt, sondern nur drei und die anderen dann teilweise untereinander. Nach den Beteuerungen der Angeklagten wäre es so jederzeit möglich gewesen, eine Rettungsgasse zu bilden, falls Einsatzfahrzeuge vorbei müssen.
Die Blockade dauerte insgesamt rund eine Stunde. Schon vorher konnten durch die Polizei Fahrzeuge rückwärts aus der spontan entstandenen Sackgasse gelotst werden und umgeleitet werden. Auch bestätigten die Polizisten, die vor Ort im Einsatz waren, dass der Protest friedlich ablief.
Urteil am Amtsgericht Ulm: Diese Strafe bekommen die Klimakleber
Doch in seiner Urteilsbegründung machte der Richter klar, dass die Blockade rechtswidrig war, da die Fernziele wie Klimaschutz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Verkehrsteilnehmer wurden in ihrer Fortbewegungsfreiheit durch die Blockade gewaltsam gehindert. Eine klare Absage gab es an eine Straffreiheit, da sonst auch bei einem ansonsten anerkennenswerten Ziel die Strafbarkeit von der politischen Einstellung abhängen würde. Es gibt die Protestmöglichkeit auch mit anderen Mitteln.
Beide waren geständig und auch einsichtig, dass die Klebeaktionen in der Bevölkerung nicht mehr positiv wahrgenommen wird. Dennoch wurden zu einer Geldstrafe von 30 beziehungsweise 20 Tagessätzen verurteilt. Da beide Angeklagten Studenten sind, liegt die Höhe der Tagessätze bei jeweils zehn Euro. Zumindest ein Angeklagter kündigte noch im Gerichtsgebäude an, dass er Revision beantragen werde.