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Prozess in Ulm: Die furchtbare Kindheit des Angeklagten

Prozess in Ulm

Die furchtbare Kindheit des Angeklagten

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    Der Angriff an der B10-Unterführung in Ulm hinterließ eine verheerende Blutlache. Der Angeklagte hatte offenbar eine furchtbare Kindheit.
    Der Angriff an der B10-Unterführung in Ulm hinterließ eine verheerende Blutlache. Der Angeklagte hatte offenbar eine furchtbare Kindheit. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Der Auftakt im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf einen 17-Jährigen an der B10-Unterführung entlang der Kleinen Blau in Ulm dauerte nicht lange. Der 25 Jahre alte Angeklagte ließ in einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung mitteilen, dass er aus "Angst" heraus gehandelt habe. Er räumte die Tat ein, machte aber eine Notwehrsituation geltend. Als der schmächtig wirkende Mann den Gerichtssaal an Händen und Füßen gefesselt verließ, winkte er in Richtung Zuhörerbereich. Dort saßen zwei blonde Frauen, seine Pflegemutter und deren Tochter. Sie sind in dem Verfahren nicht als Zeugen geladen, sagen sie. Im Gespräch mit unserer Redaktion berichten sie aber aus der Kindheit des Angeklagten. Ein furchtbarer Vorfall aus dieser Zeit machte bundesweit Schlagzeilen. 

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