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Prozess in Neu-Ulm: Hund verendet in Tierklinik, Besitzer ließ Welpe nicht behandeln

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Welpe verendet in Neu-Ulmer Tierklinik, weil Besitzer ihn nicht behandeln lässt

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    Weil sein Besitzer sich nicht zwischen Operation und Einschläfern entscheiden konnte, musste ein Hundewelpe länger leiden. Für Richterin Gabriele Buck ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung.
    Weil sein Besitzer sich nicht zwischen Operation und Einschläfern entscheiden konnte, musste ein Hundewelpe länger leiden. Für Richterin Gabriele Buck ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Wenn ein Haustier schwer krank ist, haben Besitzerinnen und Besitzer eine oft harte Entscheidung zu treffen: Behandeln oder Einschläfern? Weil ein 50-Jähriger aus Nersingen diese Wahl nicht treffen wollte, verendete sein zehn Monate alter Hundewelpe unter Schmerzen in der Tierklinik in Offenhausen. Nun musste sich der Besitzer vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er sich bewusst nicht richtig um den Hund gekümmert und dadurch erhebliches Leid verursacht hat. Der Mann selbst sah keine Schuld bei sich.

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