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Prozess in Neu-Ulm: Hund verendet in Tierklinik, Besitzer ließ Welpe nicht behandeln

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Welpe verendet in Neu-Ulmer Tierklinik, weil Besitzer ihn nicht behandeln lässt

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    Weil sein Besitzer sich nicht zwischen Operation und Einschläfern entscheiden konnte, musste ein Hundewelpe länger leiden. Für Richterin Gabriele Buck ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung.
    Weil sein Besitzer sich nicht zwischen Operation und Einschläfern entscheiden konnte, musste ein Hundewelpe länger leiden. Für Richterin Gabriele Buck ist das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Wenn ein Haustier schwer krank ist, haben Besitzerinnen und Besitzer eine oft harte Entscheidung zu treffen: Behandeln oder Einschläfern? Weil ein 50-Jähriger aus Nersingen diese Wahl nicht treffen wollte, verendete sein zehn Monate alter Hundewelpe unter Schmerzen in der Tierklinik in Offenhausen. Nun musste sich der Besitzer vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass er sich bewusst nicht richtig um den Hund gekümmert und dadurch erhebliches Leid verursacht hat. Der Mann selbst sah keine Schuld bei sich.

    Er habe den Welpen sowie zwei weitere junge Hunde im Ausland erworben, sagte der 50-Jährige. Weil die Papiere nicht in Ordnung waren und die Tiere nicht alle notwendigen Impfungen hatten, mussten sie zunächst in Quarantäne. Als der Mann die drei Welpen wieder zurückbekam, fiel ihm auf, dass einer von ihnen nichts fraß. Deshalb brachte er diesen zur Tierärztin. Nach der Behandlung sei es dem Hund besser gegangen.

    In einer Tierklinik in Neu-Ulm stirbt der Welpe auf dem Behandlungstisch

    Allerdings habe das Tier am Abend darauf wieder nichts gefressen, weshalb sein Besitzer wieder zur Tierärztin ging. Diese überwies ihn an die Tierklinik. Die Ärztin dort sagte, dass das Tier entweder operiert oder eingeschläfert werden müsse, erzählte der Angeklagte. Während des Gesprächs starb der Hund auf dem Behandlungstisch. Anschließend habe er das tote Tier mit nach Hause genommen, damit sich seine Kinder von dem Welpen verabschieden konnten.

    Die Klinik-Tierärztin, die als Zeugin geladen war, widersprach dieser Darstellung zum Teil. Der Welpe sei in einem sehr schlechten Zustand in die Klinik gekommen. Er litt an Blutarmut und hatte Wurmbefall. Eine Ultraschalluntersuchung zeigte, dass sein Magen extrem und die Nieren leicht verändert waren. Außerdem äußerte sie den Verdacht, dass der junge Hund eine angeborene Nierenkrankheit und Parvovirose, eine hoch ansteckende Viruserkrankung, hatte. Sie schlug vor, das Tier zu operieren oder es gleich einzuschläfern. Der Besitzer habe mit ihr eine halbe Stunde über Operationskosten diskutiert, bis der Welpe nicht mehr zu retten war, und selbst dann habe er sich nicht entschlossen, den Hund durch Einschläfern von seinem Leid zu erlösen. Als der Angeklagte das tote Tier mit nach Hause nahm, warnte die Tierärztin, dass anderen Hunden gegenüber eine Ansteckungsgefahr mit Parvovirose bestehe.

    Zwei Tage später kam der Mann mit einem weiteren kranken Hund

    Schon zwei Tage später kam der Mann erneut in die Klinik. Diesmal mit einem anderen Welpen, berichtete eine Tierarzthelferin als Zeugin. Sie verständigte die Polizei, weil sich das Tier in einem schlechten Zustand befand und nicht gegen Tollwut geimpft war. Außerdem fand sie ein Angebot auf Ebay: Dieser Hund und noch ein weiterer sollten verkauft werden. Das Tier litt an Leptospirose, einer typische Welpenkrankheit, die vor allem bei Tieren aus dem Ausland auftritt. Der Angeklagte bezahlte die Behandlung, die 260 Euro kostete, in bar.

    Richterin Gabriele Buck verwarnte den Angeklagten wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro wurde für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das heißt, der Mann muss sie nur zahlen, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren eines weiteren Vergehens schuldig macht. In den Augen der Richterin steht fest, dass der Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch eine Unterlassung zustande kam.

    Bei einem weiteren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz droht eine Freiheitsstrafe

    "Der Angeklagte hat völlig falsch gehandelt", begründet Buck. Obwohl der Angeklagte das Leid des Welpen hätte lindern können, diskutierte er über die Kosten der Behandlung. Dazu komme, dass er alle drei Welpen im Ausland erworben hatte, deren Papiere nicht in Ordnung waren und die anderen beiden Welpen auf Ebay zum Kauf angeboten hatte. Für ihn spreche aber, dass er nicht vorbestraft sei, gut vorbereitet in die Verhandlung gekommen sei und einen allgemein guten Eindruck mache.

    Buck sagte, dass sie den Nersinger von nun an im Auge habe. Bei einem weiteren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz drohe ihm eine Freiheitsstrafe. Derzeit muss er neben den Kosten für das Verfahren eine Geldauflage in Höhe 4000 Euro an den Tierschutzverein Weißenhorn zahlen – in monatlichen Raten von je 200 Euro. Das soll ihn jeden Monat an sein Vergehen erinnern. Zusätzlich werden ihm die Kosten des Verfahrens in Rechnung gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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