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Pfaffenhofen: Vorwurf der Volksverhetzung: Polizeieinsatz bei ortsbekanntem Querdenker?

Pfaffenhofen

Vorwurf der Volksverhetzung: Polizeieinsatz bei ortsbekanntem Querdenker?

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    In Pfaffenhofen an der Roth kam es zu einem Polizeieinsatz bei einem polizeibekannten 65-Jährigen.
    In Pfaffenhofen an der Roth kam es zu einem Polizeieinsatz bei einem polizeibekannten 65-Jährigen. Foto: Lino Mirgeler, dpa (Symbolbild)

    In einem Ortsteil von Pfaffenhofen an der Roth ist es am Dienstagmorgen zu einem Polizeieinsatz gekommen. Im Raum steht der Vorwurf der Volksverhetzung. Ein polizeibekannter 65-Jähriger soll mittels eines Messenger-Dienstes Inhalte veröffentlicht haben, in denen er die Corona-Impfkampagne mit den in Konzentrationslagern begangenen Völkermord des NS-Regimes verglich.

    Die Ermittlungen des Staatsschutz-Kommissariats der Neu-Ulmer Kriminalpolizei laufen seit März. Im Dezember 2023 soll der 65-Jährige, der laut Polizei wegen ähnlicher Delikte im Zusammenhang mit Corona bereits auffällig wurde, jene volksverhetzende Inhalte in dem Messenger-Dienst veröffentlicht haben. Um welchen Messenger-Dienst es sich konkret handelt, ob zum Beispiel Telegram oder WhatsApp, konnte ein Polizeisprecher nicht sagen. 

    Polizei durchsucht Anwesen in Pfaffenhofen: Handy und Laptop sichergestellt

    Die Staatsanwaltschaft Memmingen beantragte einen Durchsuchungsbeschluss gegen den 65-Jährigen. In den Morgenstunden des Dienstags wurde der vollzogen. Mit mehreren Fahrzeugen war die Kriminalpolizei vor Ort und durchsuchte das Anwesen des Mannes. Hierbei stellten die Beamten neben Mobiltelefonen auch einen Laptop sowie eine Festplatte sicher. 

    Die sichergestellten Gegenstände will die Kriminalpolizei nun auswerten. Nach Abschluss der Auswertungen leitet die Polizei ihre Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft Memmingen weiter. Die werde dann über den Fortgang des Strafverfahrens entscheiden, heißt es. 

    Um es sich bei dem besagten Mann um einen ortsbekannten Vertreter der Querdenker-Szene handelt, wollte ein Polizeisprecher auf Nachfrage weder bestätigen noch dementieren. Aus Gründen des Datenschutzes mache man keine Angaben, welche die Person identifizieren lassen. (AZ/krom)

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