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Pfaffenhofen: Nach Gerichtsurteil zu Sitzverteilung: Bleiben die Entscheidungen gültig?

Pfaffenhofen

Nach Gerichtsurteil zu Sitzverteilung: Bleiben die Entscheidungen gültig?

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    Die Kommunalwahl bewegt in Pfaffenhofen immer noch die Gemüter – und im Rathaus ändern sich jetzt die Machtverhältnisse.
    Die Kommunalwahl bewegt in Pfaffenhofen immer noch die Gemüter – und im Rathaus ändern sich jetzt die Machtverhältnisse. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Vier Mal hat sich der Marktgemeinderat von Pfaffenhofen seit der Wahl im März zu Sitzungen getroffen, drei Mal hat der Bauausschuss getagt. Bald aber ändern sich die Machtverhältnisse in den Gremien – außer das Landratsamt Neu-Ulm wehrt sich nach Eingang der schriftlichen Begründung gegen die Entscheidung. Wenn es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bleibt, verliert die CSU einen Sitz und die Freien Wähler gewinnen einen dazu. Was bedeutet das für die Entscheidungen, die der Marktgemeinderat seit der Wahl gefällt hat?

    Am Dienstag haben Augsburger Verwaltungsrichter, wie berichtet, mit deutlichen Worten klargemacht, dass der Pfaffenhofer Wahlausschuss nach der Kommunalwahl am 15. März einen Fehler gemacht hat, als er einen Stimmzettel nachträglich für ungültig erklärte. Die Stimme zählt, davon profitiert der Freie-Wähler-Kandidat Michael Pintleger, der in den Gemeinderat einzieht. Theresia Mayer von der CSU muss dagegen gehen. Mit dieser Entscheidung sind beide Fraktionen im Pfaffenhofener Marktgemeinderat mit jeweils sechs Vertretern gleichauf.

    Marktgemeinderat Pfaffenhofen: CSU verliert einen Sitz, Freie Wähler bekommen einen Sitz dazu

    Stefan Hatzelmann leitet im Landratsamt den Fachbereich Kommunalrecht und Wahlen. Über Situationen wie diese, sagt er, hätten Gerichte bereits mehrfach entschieden. „Wahlanfechtungen kommen immer wieder vor“, so Hatzelmann und fährt fort: „Das ist in der Rechtsprechung endgültig geklärt. Die Entscheidungen bleiben gültig.“ Andernfalls, erklärt Hatzelmann, wären die Folgeprobleme deutlich größer. Dann nämlich, wenn jede Entscheidung neu getroffen werden müsste. Im speziellen Fall der Marktgemeinde Pfaffenhofen ist die Frage, ob Entscheidungen neu getroffen werden müssen, ohnehin weniger brisant als anderswo: Knapp ging es in den Abstimmungen zuletzt nie zu.

    Bei den jüngsten Kommunalwahlen im Kreis Neu-Ulm hat es außer der aktuellen in Pfaffenhofen keine Wahlanfechtungen gegeben. Für Stefan Hatzelmann vom Landratsamt ist es nach 2014 die zweite in der Zeit seiner Zuständigkeit. Hatzelmann hat sich aber bei Kollegen erkundigt: Als es vor dem aktuellen Fall letztmals zu einer Anfechtung kam, war das 1990 in Nersingen.

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