Der Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft verstieß nach Polizeiangaben gegen das geltende Hausrecht, weshalb ihm durch das anwesende Sicherheitspersonal temporär der Zutritt verwehrt wurde. Daraufhin rief der 26-Jährige mehrfach beim Notruf in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West an.
Der mehrfache Hinweis, dass der Inhalt der Anrufe keinen Notfall begründen und weitere Anrufe zu unterlassen sind, wurden seitens diesem ignoriert. Der 26-Jährige rief wiederholt und beharrlich in missbräuchlicher Absicht immer wieder beim Notruf an und behinderte dadurch tatsächlich begründete Notrufe. Zur Unterbindung weiterer Anrufe wurde eine Streifenbesatzung zur Tatörtlichkeit entsandt. Da sich der Herr weiter uneinsichtig zeigte und einem ausgesprochenen Platzverweis nicht nachkam, wurde dieser folglich in Sicherheitsgewahrsam genommen. (AZ)