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Verstöße gegen die Corona-Regeln: Polizei meldet illegale Grillpartys
![Es darf wieder gegrillt werden: Aber (fast) nur mit Personen des eigenen Haushalts. Es darf wieder gegrillt werden: Aber (fast) nur mit Personen des eigenen Haushalts.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Der Polizeibericht des Wochenendes aus Neu-Ulm beinhaltet zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Regeln. Hier ein Überblick.
Am Samstag kam es im Verlauf des Nachmittags und in der Nacht zu mehreren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Gegen 18.00 Uhr ging bei der Polizei Neu-Ulm die Mitteilung ein, dass sich mehrere Personen in der Vorwerkstraße in Neu-Ulm zum gemeinsamen Grillen treffen würden.
Personen in Neu-Ulm hielten laut Polizei keine Abstandsregeln ein
Durch die eingesetzte Streifenbesatzung konnten sechs Personen aus unterschiedlichen Hausständen angetroffen werden, welche sich an keinerlei Abstandsregelungen hielten und ohne triftigen Grund ihre Wohnung verließen.
Gegen 19.15 Uhr wurde eine laute Party in einer Unterkunft für Arbeitskräfte in der Lilienthalstraße in Neu-Ulm mitgeteilt. Durch zwei Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Neu-Ulm konnten hier insgesamt 20 Personen angetroffen werden, welche deutlich alkoholisiert und dicht gedrängt vor der Arbeiterunterkunft eine Geburtstagsparty feierten.
An Kontaktbeschränkungen, Abstandsregelung und das Tragen einer erforderlichen Mund-Nasen-Bedeckung hielt sich keiner der Beteiligten. Gegen 21.30 Uhr wurden drei Personen auf dem Parkplatz eines Kindergartens in der Steubenstraße angetroffen, welche keine Masken trugen, unterschiedlichen Hausständen angehörten und die erforderlichen Mindestabstände nicht einhielten.
Kein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung?
Gegen 22.30 Uhr wurden vier Personen auf einem Verbrauchermarktparkplatz in der Wegenerstraße im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld angetroffen. Die Personen stammten ebenfalls aus unterschiedlichen Hausständen und trafen sich laut eigenen Angaben dort, um eine Zigarette zu rauchen, was keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellt. Die jeweiligen Gruppierungen erwartet nun jeweils eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz. (AZ)
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