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Neu-Ulm: Verdacht der Geldwäsche: Polizei verhaftet Neu-Ulmer

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Verdacht der Geldwäsche: Polizei verhaftet Neu-Ulmer

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    Ein Mann in Neu-Ulm wurden wegen des Verdachts der Geldwäsche verhaftet.
    Ein Mann in Neu-Ulm wurden wegen des Verdachts der Geldwäsche verhaftet. Foto: Fotolia

    Die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm nahm am Donnerstag einen 21-jährigen Neu-Ulmer nach einer fingierten Paketzustellung aufgrund des Verdachts der Geldwäsche vorläufig fest. Der Mann ließ sich dafür bezahlen, dass er für Warensendungen innerhalb Deutschlands als „Zwischenstation“ fungiert.

    Mann in Neu-Ulm als "Paketagent"

    Die offenbar unbekannten Drahtzieher im Hintergrund orderten online widerrechtlich mit der E-Mail-Adresse einer Universität in Nordrhein-Westfalen Waren und ließen diese deutschlandweit an verschiedene Empfänger versenden, ohne die Waren zu bezahlen. Der 21-Jährige aus Neu-Ulm sollte dabei als Empfänger herhalten und die Pakete gegen Erhalt einer Provision weitersenden.

    Der 21-Jährige gab laut Polizeibericht im Zuge seiner Festnahme gegenüber der Polizei an, Anfang diesen Jahres ein entsprechendes Jobangebot als „Warenagent“ mit einem monatlichen Grundgehalt, sowie eine zweistellige Provision für jede der etwa zehn bis 20 Warensendungen in den vergangenen Wochen angenommen zu haben – ohne sich deren möglichen strafrechtlichen Konsequenzen bewusst gewesen zu sein. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche eingeleitet, welche ihm aufgrund leichtfertigen Handelns vorgeworfen wird. Gegen die bislang unbekannte Täterschaft ermittelt die Kriminalpolizei Köln wegen Betrugs. Der 21-Jährige wurde nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

    Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption brauchen Geldwäsche

    Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen laut Bundesinnenministerium die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität dar. Straftäter verdienen damit große Summen "schmutzigen Geldes". Diese werden durch die Straftat der Geldwäsche "rein gewaschen". Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

    Als Geldwäsche definier das Bundesinnenministerium die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe. (az)

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