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Neu-Ulm/Ulm: Keine Klage gegen achtspurigen Neubau der Adenauerbrücke

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Keine Klage gegen achtspurigen Neubau der Adenauerbrücke

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    Für den Neubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm besteht jetzt Baurecht.
    Für den Neubau der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm besteht jetzt Baurecht. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Die Vorbereitungen laufen bereits. Die Kreuzung an der Wiblinger Straße / Schützenstraße / Ringstraße in Neu-Ulm wird aktuell für den Bau der neuen Adenauerbrücke beziehungsweise die dafür notwendige Umleitung des Radweges hergerichtet. In diesem Sommer hatte die Regierung von Schwaben den achtspurigen Neubau offiziell genehmigt. Ab dem 6. August wurde der entsprechende Planfeststellungsbeschluss im Internet veröffentlicht. Nachdem nun innerhalb der Rechtsbehelfsfrist weder beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof noch beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine Klage eingereicht wurde, besteht jetzt Baurecht für das Vorhaben.

    Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte Anfang September mitgeteilt, dass keine Klage eingereicht wird. Martin Denoix, Vorsitzender des BUND-Kreisverbandes Ulm und stellvertretender Regionalvorsitzender, begründete das folgendermaßen: „Leider hat unser Rechtsanwalt juristisch nicht genügend Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Klage zur Realisierung der Sechs-Spurigkeit gefunden.“ Aus juristischer Sicht sei dieses Ziel politisch. Daher wäre eine Änderung kaum über eine Klage vor Gericht zu erreichen.

    Die Bauausführung soll nun voraussichtlich im ersten Quartal 2025 starten. Die neue Adenauerbrücke ist notwendig, weil sich die aktuelle in einem schlechten Zustand befindet. Nach der Fertigstellung soll das Bauwerk über acht Fahrstreifen sowie Geh- und Radwege verfügen. Die B10 wird demnach weiterhin mit zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung über das neue Brückenbauwerk geführt. Zusätzlich werden für die Ver- und Entflechtung der Verkehre der Bundesstraße sowie von und in die Stadtgebiete über die bereits vorhandenen zweistreifigen Anschlussstellenrampen künftig zwei weitere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der Brücke zur Verfügung stehen. (AZ)

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    1 Kommentar
    Michael Losert

    "über die bereits vorhandenen zweistreifigen Anschlussstellenrampen künftig zwei weitere Fahrstreifen pro Fahrtrichtung auf der Brücke zur Verfügung stehen." => nicht ganz, es wir einen weiteren pro Fahrtrichtung geben. (also insgesamt zwei weitere) Aber vor allem: Die Spuren werden breiter, was dazu führt, dass schneller gefahren wird und damit wird es auch gefährlicher werden.

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