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Neu-Ulm: Überholmanöver vereitelt: Mann muss für „Bleifuß“ bezahlen

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Überholmanöver vereitelt: Mann muss für „Bleifuß“ bezahlen

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    Zu 1500 Euro Geldstrafe hat das Neu-Ulmer Amtsgericht den 23-Jährigen verurteilt.
    Zu 1500 Euro Geldstrafe hat das Neu-Ulmer Amtsgericht den 23-Jährigen verurteilt. Foto: Alexander Kaya

    Als ein anderer Autofahrer zum Überholen ansetzte, trat ein 23-Jähriger aufs Gaspedal seines Sportcoupés: Wegen dieses gefährlichen Manövers auf einer Straße bei Bellenberg musste sich ein junger Mann gestern vor dem Amtsgericht Neu-Ulm wegen Nötigung verantworten. Er soll nun eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bezahlen. Da half auch der Appell seines Vaters nichts mehr, der Richter Thomas Mayer und Staatsanwalt Matthias Rinecker darum bat, zu bedenken, „was für ein verrücktes Volk“ sich auf den Straßen bewege – und eine geringere Summe anregte. Ein Fahrverbot erhielt der 23-Jährige nicht aufgebrummt. „Ein Schuss vor den Bug“, wie es Amtsgerichtsdirektor Mayer formulierte. Er redete dem jungen Mann ins Gewissen: „Sie müssen Ihr Verhalten dem Verkehr anpassen.“

    Staatsanwalt Rinecker skizzierte die Ereignisse auf der Straße bei Bellenberg an einem Tag im November: Der Angeklagte war in seinem VW Scirocco (zu deutsch: Südwind) von Altenstadt in Richtung Senden unterwegs. Nach einem Kreisverkehr habe ein anderer Fahrer zum Überholen angesetzt, der 23-Jährige daraufhin beschleunigt: Beide Wagen fuhren offenbar auf gleicher Höhe nebeneinander her, wobei der Scirocco-Fahrer zum Überholenden „grimmig herübergeschaut“ habe. Weil schließlich ein anderer Verkehrsteilnehmer entgegenkam, musste der Mann am Steuer des überholenden Autos hinter dem Sportcoupé einscheren, um eine Kollision zu vermeiden. Als beide an einer roten Ampel halten mussten, soll aus dem Fenster des

    Der Angeklagte bestätigte den Vorfall weitgehend: „Ich gestehe das ein, ich kann ja eh nichts machen.“ Er habe sich nach dem Kreisverkehr eine Zigarette angesteckt und sei deshalb langsam gefahren. Dann habe er beschleunigt und „den anderen einfach nicht gesehen“. Sein Auto sei recht „unübersichtlich“. Der 23-Jährige betonte noch, er fahre sparsam und jage seinen Wagen „nicht hoch bis in den roten Bereich“.

    Dies wollte ihm Richter Mayer nicht so recht abnehmen – ein Blick in die Akten offenbarte: Der Angeklagte hatte bereits zwei Anzeigen wegen Nötigung erhalten. Aus der Warte des 23-Jährigen jedoch zu unrecht. Einmal sei ein Streit unter Nachbarn eskaliert, beim zweiten Mal ein Fahrer auf der Autobahn von der rechten auf die linke Spur gewechselt, auf der der junge Mann mit Tempo 200 unterwegs war. „Ich habe einen Zusammenstoß verhindert.“ Auf erstaunte Nachfrage des Richters gab der Angeklagte zu Protokoll, dass sein Wagen bei dieser Geschwindigkeit noch nicht „im roten Bereich“ angelangt sei. Der Amtsgerichtsdirektor empfahl: „Sie sollten dringend anders fahren.“ Worauf der Angesprochene seinen Standpunkt deutlich machte: „Auf deutschen Autobahnen gibt es kein Tempolimit.“

    Nicht zu Scherzen aufgelegt war Staatsanwalt Rinecker: „Zwei Mal Nötigung auf dem Buckel und jetzt wieder – da muss man sich doch an den Kopf langen.“ Er beantragte eine Geldstrafe von 30 mal 50 Tagessätzen und dazu ein einmonatiges Fahrverbot.

    Der Angeklagte war ohne Verteidiger erschienen, hatte aber seinen Vater mitgebracht. Der Fernfahrer ergriff im Gerichtssaal das Wort: „Mein Sohn ist nicht vorbestraft und hat noch nie einen Unfall gebaut.“ Als Lastwagenfahrer habe er schon viel zu Gesicht bekommen: „Ich könnte jeden Tag mehrere Leute anzeigen.“ Sein Fazit: „Es herrscht Krieg auf den Straßen.“ Der Vater empfand die angepeilte Strafe von 1500 Euro als zu hoch für jemanden, „der bald eine Familie gründen will“.

    Rinecker hingegen wollte eine Knappheit nicht erkennen – immerhin handele es sich bei dem Auto des 23-Jährigen um ein Luxusgut. „Für was er sein Geld ausgibt, ist seine Sache.“ Der Richter erklärte: „Die Höhe der Strafe ergibt sich aus dem Gehalt, da geht nichts drunter.“ Er sah von einem Fahrverbot ab.

    Der junge Mann nahm das Gehörte zerknirscht auf: „Wenn das so verhängt wird, kann ich nur noch die Tapete von den Wänden essen.“ So weit werde es nicht kommen, erwiderte der Richter: „Sie können ja in Raten bezahlen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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