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Neu-Ulm/Senden
18.10.2023

Verursacher von tödlichem B28-Unfall muss ins Gefängnis: Am Ende gibt's Applaus

Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm kam es zum Prozess um den tödlichen B28-Unfall bei Senden.
Foto: Michael Kroha

Der Andrang zum Prozess um den tödlichen B28-Unfall ist groß. Der Verursacher entschuldigt sich vor Gericht erstmals und zeigt Reue. Um eine Haftstrafe kommt er aber nicht herum.

Als der Prozess um den tödlichen Unfall auf der B28 beendet ist, gibt es vereinzelt Applaus. Angehörige und Freunde des getöteten 22-Jährigen liegen sich in den Armen. Darunter auch die Eltern des Toten, die als Nebenkläger auftreten. Recht gefasst verfolgen sie die Hauptverhandlung. Der 29-jährige Angeklagte räumt die Tat vollumfänglich ein, zeigt Reue und entschuldigt sich vor Gericht erstmals. Die von seinen drei Verteidigern geforderte Bewährungsstrafe bekommt er aber nicht zugesprochen, er muss ins Gefängnis.

Es sind zwar keine 3500 Menschen wie bei der Trauerfeier an der Ditib-Moschee in Ulm. Am Neu-Ulmer Amtsgericht herrscht am Mittwochmorgen dennoch vergleichsweise großer Andrang. Vor dem Gebäude stehen mehrere Polizeiautos. Viele Freunde des Toten kommen nicht in den Gerichtssaal hinein, die Zuhörerbänke sind besetzt. Anwesend sind viele Angehörige, so die damalige Freundin des Toten sowie die Mutter des Verursachers. Beide betroffenen Familien stammen aus Senden, man kennt sich vom Sehen. Was der Onkel des 22-Jährigen unserer Redaktion vor dem Prozess sagte, wiederholt er nach dem Urteil nahezu wortgleich: "Uns bringt das gar nichts. Mein Neffe kommt dadurch nicht zurück." Und dennoch gibt er sich danach zufrieden: "Damit der nachdenkt, was er da getan hat." 

Um die 3500 Menschen kamen nach dem tödlichen Unfall auf der B28 zur Trauerfeier des verstorbenen 22-Jährigen nach Ulm.
Foto: Ditib Ulm

Verursacher von tödlichem B28-Unfall: "Mein Handeln ist nicht zu entschuldigen"

Dass der 29-Jährige das seit dem Tag des Unfalls tut, stellt er ausführlich dar. Bislang machte er keine Angaben, vor Gericht verliest er eine zweiseitige Erklärung und muss dabei immer wieder unterbrechen, tief Luft holen. Es tue ihm unendlich leid. Wenn es irgendwie möglich wäre, würde er es ungeschehen machen. "Mein Handeln ist nicht zu entschuldigen. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke", sagt er. Der Unfall habe nicht nur das Leben der Hinterbliebenen, sondern auch seines auf den Kopf gestellt. Er leide an Schlaf- und Essstörungen sowie Angstzuständen, werde psychologisch betreut. 

Der damals 28-jährige Fahrer des BMW soll mit mehr als 200 km/h dem VW Golf aufgefahren sein.
Foto: Thomas Heckmann (Archivbild)

Die Stunden vor dem Unfall in der Nacht zum 30. Oktober 2022 verbrachte der damals noch 28-Jährige in Pfuhl. Gegen 16 Uhr habe er sich mit Freunden getroffen, die er schon länger nicht mehr gesehen habe. Mindestens fünf Bier und zwei Viertele Wein habe er getrunken. Vermutlich noch mehr. Zum Unfallzeitpunkt sollen es 1,78 Promille gewesen sein.

Prozess um tödlichen B28-Unfall: Womöglich ein Sekundenschlaf

Während seine Kumpels weiterziehen, setzt sich der gelernte Automobilkaufmann, der nach wie vor bei einem großen BMW-Autohaus angestellt ist, in seinen erst fünf Tage zuvor zugelassenen Geschäftswagen mit 245 PS. "Obwohl mir klar war, dass ich nicht mehr fahren darf." Über die Europastraße geht es auf die B28, das wisse er noch. Doch wie es zum Unfall um 2.34 Uhr kam, wisse er nicht. Womöglich ein Sekundenschlaf. Die Erinnerungen würden erst wieder einsetzen, als der Crash schon passiert ist. Dass dabei jemand starb, habe er erst auf der Polizeidienststelle erfahren. Außer Kratzern an Arm blieb er weitestgehend unverletzt. Mit dem Taxi ging es für ihn danach nach Hause. Er wohne derzeit bei seinen Eltern, die Stimmung dort beschreibt er als "emotional". 

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Ein Sachverständiger erklärt vor Gericht, der 29-Jährige habe das Gaspedal bis zum Aufprall zu zwei Dritteln durchgedrückt, das Lenkrad nicht bewegt und nicht gebremst. Der BMW war mit mindestens 221 km/h unterwegs, vielleicht noch mehr. Ein Notbremsassistent schalte bei einer Geschwindigkeit von über 200 Sachen ab. Ersthelfer, die zusammen in einem Auto auf der B28 fuhren, berichten, dass ein schwarzer BMW sie "sehr schnell" überholt habe. Der 22-Jährige fuhr in seinem VW Golf mit mindestens 75 km/h. Die Unfallstelle sei ausreichend einsehbar gewesen, kein Nebel. Der Unfall war "vermeidbar", so der Sachverständige. Das Heck des Golfs wurde massiv eingedrückt. 20 Minuten nach dem Zusammenprall wurde der Tod des Fahrers festgestellt. Er starb an einer Halswirbelsäulenfraktur.

Tödlicher B28-Unfall: Angeklagter nennt sein Fahrverhalten "normal" und "besonnen"

Eine als erstes eintreffende Polizistin sagt, am Unfallort erst beim zweiten Kontakt beim Verursacher Alkoholgeruch wahrgenommen zu haben. Er soll auf wenige Fragen nur kurz geantwortet haben. Gelallt habe er nicht. Als regelmäßigen Trinker bezeichnet sich der Angeklagte selbst nicht. Sein Fahrverhalten sei eigentlich "normal" und "besonnen". Durch seine Arbeit käme er im Jahr auf bis zu 25.000 Kilometer. Strafrechtlich war er bislang nicht in Erscheinung getreten, auch nicht durch Ordnungswidrigkeiten im Verkehr. 

Zahlreiche Polizeibeamte sind zum Prozessauftakt am Neu-Ulmer Amtsgericht.
Foto: Michael Kroha

Normalerweise gelte bei seinem Arbeitgeber ein Führerscheinverlust als Kündigungsgrund. Das BMW-Autohaus aber will trotz der Tat an ihm festhalten. Das belegen seine Verteidiger vor Gericht mit einem Brief des Geschäftsführers. Darin wird der 29-Jährige als "zuverlässig" beschrieben, es habe bis dato "keine Vorkommnisse" gegeben. Aktuell pendle er mit dem Zug zur Arbeit nach Augsburg. Seit dem Unfall trinke er keinen Alkohol mehr, als Beleg wurde das Ergebnis einer Haarprobe vorgelegt.

Nebenklage-Vertreter: "Das Leben der Familie ist zerstört"

Insbesondere aufgrund seiner Sozialprognose und seiner umfangreichen Erklärung plädieren die Verteidiger Michael Bogdahn, Anja Mack und Klaus Knopf auf eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft aber hält die Sorgfaltspflichtverletzungen für "sehr, sehr hoch" und fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Angeklagte sei mit dem Auto als "gefährliche Waffe außer Kontrolle" geraten. Der Nebenklage-Vertreter Benjamin Prötzel schließt sich dieser Forderung an. "Das eigene Kind zu verlieren, ist das Schlimmste, das passieren kann. Kein Urteil kann dem gerecht werden, um den Schmerz zu lindern", sagt er. "Das Leben der Familie ist zerstört." 

Beim Unfall vor gut einem Jahr auf der B28 kurz vor Senden war 22-Jähriger auf der Stelle tot.
Foto: Thomas Heckmann (Archivbild)

Das Schöffengericht verurteilt den Angeklagten am Ende wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Seinen Führerschein ist er für mindestens zwei Jahre los. Wie alle Prozessbeteiligten sprach auch Richterin Gabriele Buck den Hinterbliebenen ihre Anteilnahme aus. Das Opfer habe es in jener Nacht nicht in der Hand gehabt, "aber Sie hatten es in der Hand", sagt sie in Richtung des 29-Jährigen. Für den Angeklagten spreche das Geständnis, das sie ihm auch abnehme. "Er hat sich nicht geschont." Erheblich angelastet werde ihm aber die "erheblich späte Entschuldigung". Zudem habe er mit nur einer Handlung gleich zwei Verstöße begangen. Wer einen Abend lang "trinkt und trinkt" und dann "nicht ansatzweise" darüber nachdenkt, sich ein Taxi zu nehmen oder wo zu übernachten, und dann auch noch mit über 200 Sachen mit einem "Geschoss" einen tödlichen Unfall verursacht, begeht eine "ganz schwerwiegende Straftat". Buck aber betont: Der Angeklagte habe das nicht beabsichtigt. "Das will keiner."

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