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Neu-Ulm: Selbstjustiz mit der Reitgerte – Ehepaar aus Vöhringen wird verurteilt

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Selbstjustiz mit der Reitgerte – Ehepaar aus Vöhringen wird verurteilt

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    Ein Ehepaar wurde wegen brutaler Selbstjustiz verurteilt.
    Ein Ehepaar wurde wegen brutaler Selbstjustiz verurteilt. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Es war offenkundig ein Akt von Selbstjustiz: Ein Vöhringer Ehepaar hat einen Mann mit der Reitgerte verdroschen und außerdem gedroht, ihn umzubringen. Der Grund: Angeblich soll er gegenüber ihrer Tochter sexuelle Anspielungen gemacht haben. Das wollten sie nicht hinnehmen. Deshalb mussten sich nun die 58 Jahre alte Mutter und der 65 Jahre alte Stiefvater wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Mitangeklagt war auch eine weitere 35 Jahre alte Tochter. 

    Angeklagter gibt die Tat in Neu-Ulm zu

    Zu der Auseinandersetzung soll es vor zwei Jahren in Neu-Ulm gekommen sein. Das damals 37-jährige Opfer hatte als Versicherungskaufmann gearbeitet. Der Mann sagte vor Gericht aus, die jüngere Tochter des Ehepaares habe eine Versicherung bei ihm abgeschlossen. Als er wenig später von den Eltern und der Schwester der jungen Frau vor die Wohnung gerufen wurde, habe er gedacht, sie wollten über ebendiesen Vertrag mit ihm sprechen. Als er nichts ahnend dort ankam, sei er mit lautem Geschrei und Beleidigungen attackiert worden. "Zügeln Sie Ihre Worte", habe er noch gesagt, bevor der 65-jährige Angeklagte ohne Vorwarnung eine Reitgerte gezückt und mehrmals auf ihn eingeschlagen habe. Doch warum hat der Mann das getan? Angeblich habe der Versicherungsmann gegenüber der jungen Frau während des Vertragsabschlusses sexuelle Anspielungen gemacht. Das warfen ihm die Eltern vor.

    Beweisfotos zeigen blutige Striemen an Brust, Stirn und Rücken des Opfers. Der Stiefvater gab die Schläge mit der Reitgerte zu. "Ich kann das nicht hinnehmen, wenn man so über meine Tochter redet", sagte er. Doch er bereue die Tat. Er bat um Entschuldigung und möchte die Sache schnell hinter sich bringen, sagte er. "Dann soll er mich auch schlagen", ließ er durch seine Dolmetscherin verlauten. "So machen wir das hier aber nicht", erwiderte der Staatsanwalt. 

    Widersprüchliche Aussagen vor Gericht

    Auf Ratschlag ihres Rechtsanwalts schwieg die mitangeklagte Tochter vor Gericht. Wegen widersprüchlicher Aussagen im Laufe des Prozesses konnte nicht endgültig geklärt werden, ob sie tatsächlich an der Tat beteiligt war. Das Verfahren gegen sie wurde daher eingestellt. Ihre Eltern hingegen sagten aus und verwickelten sich in Widersprüche. Die Mutter behauptete, sie habe die beiden Männer lediglich trennen wollen. Das passte allerdings nicht zu den Beobachtungen zweier Nachbarn, die Zeugen des Vorfalls waren und vor Gericht aussagten. Beleidigungen und lautes Geschrei seien vor allem aus Richtung der Frau gekommen. Wollte das Ehepaar den Versicherungsmann von vorneherein züchtigen? Das bestritten die beiden. Die Tatwaffe, eine Art Peitsche, habe der Stiefvater während seiner Arbeit bei der Müllabfuhr entdeckt und seit Jahren rein zufällig im Auto aufbewahrt. "Es war wie ein

    Das wiederum nahm ihm Richter Thorsten Tolkmitt nicht ab. Er ging vielmehr davon aus, dass die Gertenattacke sehr wohl geplant war. Er verurteilte den Stiefvater zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Zudem wird dem Mann der Führerschein für drei Monate entzogen, außerdem muss er 1600 Euro an die Lebenshilfe Donau-Iller zahlen. Seine Ehefrau erhielt eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die beiden nahmen das Urteil an. 

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