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Neu-Ulm: Prozess in Neu-Ulm: Wie ein Post-Mitarbeiter seine Schulden begleichen wollte

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Prozess in Neu-Ulm: Wie ein Post-Mitarbeiter seine Schulden begleichen wollte

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    Ein Mann aus dem Landkreis bestellte reihenweise Pakete unter falschem Namen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
    Ein Mann aus dem Landkreis bestellte reihenweise Pakete unter falschem Namen. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Ein 33-jähriger Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm hat Postsendungen auf fiktive Namen bestellt und die Inhalte der Pakete für sich behalten oder weiterverkauft – das tat er jedoch, ohne zu bezahlen. Davon ist das Amtsgericht Neu-Ulm überzeugt und hat ihn nun wegen gewerbsmäßiger Hehlerei, gewerbsmäßigen Diebstahls sowie Datenfälschung verurteilt.

    Bereits zu Beginn des Prozesses gestand der Angeklagte die Vorwürfe, die ihm zur Last gelegt werden. So soll er, der mehrere Jahre als Zusteller bei der Deutschen Post in Neu-Ulm arbeitete, mithilfe von Personalien fremder Personen fiktive E-Mail-Adressen eingerichtet und hierüber Smartphones und Laptops bei diversen Verkäufern bestellt haben. Diese Taten beging er laut Anklageschrift über einen Zeitraum von August 2018 bis März 2019. So entstand ein Gesamtschaden von rund 15.000 Euro. „Ich habe riesen Mist gebaut. Es tut mir unendlich leid, was passiert ist“, beteuerte der 33-jährige Mann vor Gericht. Zudem habe er eine Schadenswiedergutmachung bereits in die Wege geleitet.

    Post-Mitarbeiter aus Neu-Ulm nutzte zwei verschiedene Methoden

    Der Angeklagte nutzte für seine illegalen Aktionen zwei verschiedene Methoden. So bestellte er über einen unbekannten Nutzer in einem Online-Forum elektronische Geräte und bezahlte diese mit der Onlinewährung Bitcoin. Dadurch konnte er seine Identität verschleiern. Zudem erhielt er die Geräte deutlich unter den regulären Einkaufspreisen. Vor Gericht erklärte der 33-Jährige aber, dass das „nicht seine Welt“ gewesen sei. Deshalb änderte er seine Masche und begann, unter falschen Namen zu bestellen und so die Beute zu ergaunern.

    Dazu wählte er Adressen aus, die in seinem Neu-Ulmer Zustellungsgebiet lagen, änderte aber die Namen der Bewohner. Bei den Bestellungen der Smartphones und Laptops, die er auf Kaufplattformen für elektronische Geräte tätigte, kam ihm zugute, dass diese Seiten oft keine Zahlungsinformationen verlangen. Die im Postzentrum in Neu-Ulm eingetroffenen Pakete konnte der 33-Jährige also nicht zustellen. Sie wurden dann meist im Postzentrum zwischengelagert, um erneut zu versuchen, sie zuzustellen oder zum Absender zurückzuschicken. Während dieser Phasen entwendete der Angeklagte die bestellten Pakete.

    Eine Polizistin erklärte vor Gericht, wie die Beamten dem Angeklagten mithilfe des Sicherheitsbeauftragten des Postzentrums auf die Schliche kamen. Dieser stellte fest, dass des Öfteren Retouren fehlten, und zwar immer zu der Zeit, zu der der 33-Jährige arbeitete. Als er mit den Anschuldigungen konfrontiert wurde, habe der Mann alle Vorwürfe eingeräumt, berichtete die Polizistin.

    Das Motiv für seine Straftaten versuchte der Angeklagte so zu erklären: Er habe angehäufte Schulden begleichen wollen. Seine jetzige Ex-Frau habe ihm Druck gemacht, mehr Geld nach Hause zu bringen. Außerdem habe er sich selbst mehr im Leben leisten wollen. Den Vorsitzenden Richter Thorsten Tolkmitt trieb in der Verhandlung die Frage um, „wie jemand, der 32 Jahre lang nie kriminell in Erscheinung getreten ist, so plötzlich mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann“. Der 33-Jährige beteuerte, er könne sich das selbst nicht erklären, sei aber überrascht gewesen, wie einfach die Taten letztlich umzusetzen gewesen seien.

    Post-Mitarbeiter vor Gericht: Für die Staatsanwältin nur die "Spitze des Eisbergs"

    Staatsanwältin Patrizia Rabe beurteilte sein Geständnis zwar als durchaus wertvoll, zumal dadurch Taten aufgedeckt wurden, die sonst im Verborgenen geblieben wären. Dennoch betonte sie: „Ich bin der Meinung, dass das nur die Spitze des Eisbergs war und in ihm deutlich mehr kriminelle Energie steckt, als wir heute gesehen haben.“ Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung, eine Geldstrafe von 3000 Euro, eine Entschädigungszahlung von 15.000 Euro sowie die Arbeit mit einem Bewährungshelfer. Pflichtverteidigerin Ulrike Mangold folgte der Staatsanwältin weitestgehend, erachtete einen Bewährungshelfer für ihren Mandanten aber als nicht erforderlich.

    Richter Thorsten Tolkmitt verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung über drei Jahre. Zudem folgte er den weiteren Forderungen von Patrizia Rabe. „Ich will Sie über den Bewährungshelfer unter Kontrolle sehen, sie bekommen einen großen Vertrauensvorschuss“, gab Tolkmitt dem Angeklagten mit auf den Weg.

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