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Neu-Ulm: Prozess in Neu-Ulm: 17-Jähriger filmt Lehrerin unter den Rock

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Prozess in Neu-Ulm: 17-Jähriger filmt Lehrerin unter den Rock

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    Ein Handyvideo und der Verkauf von Marihuana sind der Grund für die Gefängnisstrafe.
    Ein Handyvideo und der Verkauf von Marihuana sind der Grund für die Gefängnisstrafe. Foto: Jane Barlow, dpa

    Welche Folgen ein zweisekündiges Video haben kann, zeigt ein Fall, der jetzt am Neu-Ulmer Amtsgericht verhandelt worden ist. Ein 18-Jähriger aus Burlafingen hat im Juli 2019 seiner Lehrerin in einer Berufsschule in Karlsruhe heimlich unter den Rock gefilmt und dieses Video in einer WhatsApp-Gruppe geteilt. Außerdem musste sich der junge Mann wegen einer zweiten Tat vor dem Jugendschöffengericht verantworten: 46 Mal handelte er laut Anklageschrift mit Marihuana.

    Bereits drei Mal wurde der Jugendliche verurteilt

    Dem Vorsitzenden Jugendrichter Bernhard Lang ist der 18-Jährige kein Unbekannter. Drei Einträge im Bundeszentralregister liest Lang beim Prozess am Montag vor. Unter anderem hat der heute Volljährige bereits ab seinem 14. Lebensjahr mehrere Straftaten begangen: Vorsätzliche Körperverletzung, versuchter Diebstahl und der Anbau einer Cannabis-Pflanze sind nur Auszüge aus der kriminellen Laufbahn des jungen Burlafingers.

    In der Verhandlung sitzt der junge Mann zum ersten Mal als Erwachsener auf der Anklagebank, zum Zeitpunkt seiner Taten war er allerdings noch 17 Jahre alt. Warum er seiner Berufsschullehrerin unter deren Rock filmte, kann der Jugendliche nicht begründen. „Es war eine Kurzreaktion“, sagt er. Die Lehrerin habe sich gebückt und er hatte zufällig ein Handy in der Hand. Er schäme sich sehr dafür.

    Nachdem die Kripo Neu-Ulm wegen eines anderen Falls das Handy des Angeklagten in Beschlag nahm und daraufhin das Kurzvideo fand, informierten die Beamten die Lehrerin über den Vorfall. Die Folge: Der damals 17-jährige Berufsschüler musste die Klasse wechseln und den Hofdienst übernehmen. Laut seinem Verteidiger Georg Mayer entschuldigte sich der Schüler persönlich als auch in einem Brief bei seiner Lehrerin.

    Seit kurzem ist "Upskirting" eine Straftat

    Doch rechtlich ist das Video keine Kleinigkeit. Seit kurzem handelt es sich beim sogenannten „Upskirting“, das Fotografieren unter Röcken und Kleidern, um eine Straftat. Diese Gesetzesverschärfung beschloss der Bundestag erst kürzlich.

    Als „Kurzreaktion“ lässt sich die zweite Tat des Angeklagten nicht beschreiben. Mindestens 15 Mal verkaufte der Schüler Marihuana, mal für 25, mal für 50 Euro, an einen bekannten Dealer aus Neu-Ulm. Dieser soll laut einem Polizeibeamten „die ganze Kollegstufe“ eines Gymnasiums mit Marihuana „versorgt haben“. Nach Anhörung des besagten Dealers, gehen Staatsanwaltschaft und Gericht aber nur von mindestens 15 Verkäufen aus, nicht von 46, von denen zuerst die Rede war.

    Dieses Mal gab es keine Bewährungsstrafe mehr für den jungen Burlafinger

    Weil der Beschuldigte bereits drei Mal auf Bewährung verurteilt wurde, holt Verteidiger Mayer bei seinem Plädoyer weit aus und berichtet von der schweren Kindheit und Jugend des Angeklagten, einer im Kindesalter nicht diagnostizierten Form des ADHS und der Zerrissenheit des jungen Mannes wegen der kürzlichen Trennung seiner Eltern. Seit einem Jahr soll es bei seinem Mandanten wegen seiner Dachdeckerlehre bergauf gehen: „Er will zeigen, dass er zum Mann wird und Verantwortung übernehmen kann. Er wird das Gericht nicht mehr enttäuschen“, beendet Mayer sein Plädoyer, in Hoffnung auf eine Strafe mit Bewährung.

    Die Staatsanwaltschaft und das Gericht sehen das anders: „Wir sehen beim Angeklagten schädliche Neigungen und Erziehungsmängel“, sagt Richter Lang zur Begründung seines Urteils von zwei Jahren Erziehungsstrafe ohne Bewährung. Außerdem habe sich der Täter in früheren Fällen oft respektlos, überheblich und frech verhalten. „Das ging bis zur Gewalt gegen Polizeibeamte“, so Lang. Obwohl er am Montag einen ruhigen und freundlichen Eindruck macht, glaubt das Schöffengericht an keine günstige Prognose für ein straffreies Leben des jungen Mannes und verzichtet auf eine vierte Bewährung.

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