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Neu-Ulm: Polizeieinsatz an Mittelschule: 13-Jähriger würgt Mitschüler bis zur Bewusstlosigkeit

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Polizeieinsatz an Mittelschule: 13-Jähriger würgt Mitschüler bis zur Bewusstlosigkeit

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    An einer Mittelschule in Neu-Ulm soll ein 13-Jähriger seinen Mitschüler bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.
    An einer Mittelschule in Neu-Ulm soll ein 13-Jähriger seinen Mitschüler bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Ein 13-Jähriger soll am Dienstag an einer Mittelschule in Neu-Ulm einen Mitschüler bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Der Junge befindet sich nach Polizeiangaben immer noch in einer Klinik. Zum Vorfall befragt werden konnte er aufgrund seines Gesundheitszustands bisher nicht. Der tatverdächtige Mitschüler ist vom Unterricht ausgeschlossen.

    Zugetragen hat sich der Vorfall im Rahmen des Vormittagsunterrichts, nach Informationen unserer Redaktion an der Peter-Schöllhorn-Mittelschule in der Neu-Ulmer Stadtmitte. Beide 13-Jährige besuchen nach Polizeiangaben derzeit die sechste Klasse jener Mittelschule in der Gabelsbergerstraße. Während die Lehrkraft mit den 18 Schülern - laut Polizei unter Wahrung der Aufsichtspflicht - die Musikinstrumente aufräumte, soll einer der Schüler seinen Mitschüler in den „Schwitzkasten“ genommen haben.

    Würge-Attacke an Mittelschule in Neu-Ulm: Schüler erlangt Bewusstsein zunächst nicht wieder

    Als die Lehrkraft dies bemerkte, soll sie den 13-Jährigen umgehend aufgefordert haben, die Umklammerung des Halses zu lösen. Dem sei der Schüler zwar nachgekommen. Sein Mitschüler sei zu diesem Zeitpunkt aber bereits bewusstlos gewesen und sackte zu Boden. Nachdem der 13-Jährige das Bewusstsein zunächst nicht wiedererlangt hatte, wurden der Rettungsdienst und die Polizei verständigt.

    Der geschädigte 13-Jährige wurde daraufhin in eine Kinderklinik verlegt. Aktuell befindet er sich noch unter stationärer klinischer Beobachtung, wie die Polizei am Mittwoch mitteilt. Die Schulleitung habe die Eltern beider Beteiligten verständigt. Der tatverdächtige Schüler sei im Beisein seiner Mutter bereits bei der Polizeiinspektion Neu-Ulm angehört worden. Der geschädigte Schüler konnte wegen seines Gesundheitszustandes bis dato nicht befragt werden, heißt es.

    Schüler in Neu-Ulm gewürgt: Noch keine endgültigen Erkenntnisse zum Motiv der Tat

    Über das Tatmotiv liegen den Ermittlern nach eigenen Angaben derzeit noch keine endgültigen Erkenntnisse vor. Der tatverdächtige Schüler ist aktuell vom Unterricht ausgeschlossen, über das weitere Vorgehen werde beraten, so die Polizei. Zwischenzeitlich hat die Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen die Ermittlungen übernommen.

    Ein Unter-14-Jähriger gilt als strafunmündig. Gegen ihn wird nicht strafrechtlich ermittelt, er wird auch nicht angeklagt und erst recht nicht verurteilt. Diese Altersgrenze gilt seit 1923. Folgenlos muss ein Verbrechen in diesem Alter aber nicht sein: Oft wird das Jugendamt eingeschaltet, damit es die Hintergründe prüfen und beispielsweise feststellen kann, ob die Familienverhältnisse intakt sind. Es kann auch Kurse oder andere erzieherische Maßnahmen anordnen. In extremen Fällen kann den Eltern das Sorgerecht entzogen werden. Straffällige Kinder könnten dann in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden.

    Gefährliche Internet-Mutprobe: Schüler, die Mitschüler würgen

    Schüler, die einen Mitschüler würgen: Derartige Vorfälle machten zuletzt immer wieder Schlagzeilen. Hintergrund ist eine Challenge, die auf dem Videoportal TikTok an Bekanntheit gewann. Im vergangenen Mai machte ein solcher Vorfall an einer Schule in Berlin bundesweit Schlagzeilen. Demnach hätten Fünft- und Sechstklässler die sogenannte „Blackout Challenge“ nachmachen wollen, bei der sich Menschen bis zur Ohnmacht würgen, dies filmen und mit dem Smartphone hochladen. Ein Mädchen sei bei der Internet-Mutprobe kollabiert. Die beteiligten Kinder sollen keine Hilfe geholt, sondern es an eine abgelegene Stelle gebracht haben, um ihm Wasser einzuflößen. Ein Vater soll die Situation schließlich bemerkt und Hilfe geholt haben. Ob jene Challenge auch im Neu-Ulmer Fall eine Rolle spielte, ist unklar. (AZ/krom mit dpa)

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