Ob Sonnenschirme, Blumenkübel oder Tische: Wenn Gewerbetreibende etwas auf öffentlichem Grund aufstellen wollen, brauchen sie dafür eine Genehmigung der Stadt. Denn dies zählt als „Sondernutzung im öffentlichen Raum“, für die es Regeln gibt. Das gilt auch für sogenannte „Parklets“. Darunter versteht man temporäre Aufbauten auf öffentlichen Parkplätzen, um zum Beispiel im Sommer die Außenbewirtschaftung zu erweitern. In der Ludwigstraße in Neu-Ulm nutzt diese Möglichkeit etwa das Café „Deins und Meins“. Im Bauausschuss des Neu-Ulmer Stadtrats gab es darüber eine kurze Diskussion – mit einer klaren Meinung der Mehrheit.
Neu-Ulm
Der Parkplatz, des Deutschen wichtigstes Gut, wichtiger als Fußball und sogar Geschwindigkeitsbeschränkung. Zum parken sollte man einfach ins Parkhaus. Da gibt es ja jetzt auch in der Neu-Ulmer Innenstadt genug. Ich persönlich finde breite Gehwege mit Aussengastronomie oder besser Fußgängerzonen attraktiver, als schmaler Gehweg und Autoparkplätze.
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