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Neu-Ulm: Neues Baugebiet in Werzlen: 14 Wohnhäuser im Neu-Ulmer Süden geplant

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Neues Baugebiet in Werzlen: 14 Wohnhäuser im Neu-Ulmer Süden geplant

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    An der Brühlstraße im Örtchen Werzlen beim Häuserhofsee soll ein kleines Wohngebiet entstehen.
    An der Brühlstraße im Örtchen Werzlen beim Häuserhofsee soll ein kleines Wohngebiet entstehen. Foto: Alexander Kaya

    Das geplante Baugebiet weit im Neu-Ulmer Süden hat eine lange Vorgeschichte. Die Aufstellung des Bebauungsplans "Brühlweg" in der Siedlung Werzlen bei Gerlenhofen hat der zuständige Ausschuss bereits im Herbst 2018 beschlossen – und in trockenen Tüchern ist das Vorhaben immer noch nicht. Doch immerhin ist es nun einen Schritt weitergekommen. Die neuen Gebäude sollen dem auch in den kleineren Stadtteilen anhaltenden Bedarf an Wohnraum Rechnung tragen. Nächstes Jahr soll mit der Vermarktung begonnen werden. 

    Nahe dem Häuserhofsee entstehen 14 Einzelhäuser oder Doppelhaushälften

    Geplant sind 14 Einzelhäuser oder Doppelhaushälften südlich der Hausener Straße. Die Plätze werden überwiegend von der Stadt vergeben. Die geplanten Grundstücksgrößen bewegen sich im Bereich von 320 bis 560 Quadratmeter. Das Plangebiet liegt östlich von Gerlenhofen nahe dem Häuserhofsee, befindet sich aber auf der Gemarkung von Hausen. "Wir können die vorhandene Erschließung nutzen'", erläuterte Jörg Oberle, der Leiter der Hauptabteilung Stadtentwicklung, im Planungs- und Umweltausschuss. Es müssten viele Belange berücksichtigt werden, etwa Arten- und Hochwasserschutz. Doch die Fachleute im Rathaus seien zu dem Ergebnis gekommen: "Ja, es funktioniert." 

    Bedenken hatte unter anderem das Amt für Landwirtschaft geäußert, weil sich in der Nähe des neuen Wohngebiets ein Schweinemastbetrieb mit mehr als 2000 Tieren befindet. Lärm und Gestank könnten zu Ärger führen. "Wir können nicht alle Emissionen, die irgendwo entstehen, hernehmen und sagen, deshalb bauen wir nicht", meinte dazu Julia Lidl (CSU). "Dieses kleine Wohngebiet wird mit Sehnsucht erwartet." Die Bauwilligen sollten aber darauf hingewiesen werden, dass es Emissionen und auch eine Hochwassergefahr gebe. 

    Ein Gerichtsurteil kommt der Stadt Neu-Ulm bei der Planung in die Quere

    Letzteres war für Ute Seibt (Grüne) ein Ausschlusskriterium: "Mir ist immer noch unklar, wie in einem hochwassergefährdeten Gebiet Bebauung zugelassen werden kann. Ich kann dem nicht zustimmen." Jörg Oberle entgegnete: "Wir haben einen zusätzlichen Schutz gebaut. Davon haben auch die bestehenden Gebäude etwas." Rudolf Erne (SPD) meinte: "Wir sollten jetzt vorangehen. Für mich ist der Landgraben kein reißender Gebirgsfluss." Das weitere Verfahren beschloss der Ausschuss bei fünf Gegenstimmen. 

    Trotz der langen Vorlaufzeit sollte der Bebauungsplan eigentlich im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen aber nicht mehr möglich, da nach europäischem Recht die Umweltauswirkungen stärker berücksichtigt werden müssen. Die Folge: Das Ganze muss jetzt in ein Regelverfahren überführt werden, was voraussichtlich bis 2025 dauern wird. Wenn die Bebauungsplanung abgeschlossen ist, beginnt das Bewerbungsverfahren für die Bauplätze. 

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