Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Neu-Ulm: Nach Trunkenheitsfahrt: Verliert ein Australier seinen Führerschein?

Neu-Ulm
27.06.2024

Nach Trunkenheitsfahrt: Verliert ein Australier seinen Führerschein?

Was passiert mit ausländischen Staatsbürgern, wenn sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Mit einem solchen Fall hatte die Polizei Neu-Ulm zu tun.
Foto: Christoph Soeder, dpa (Symbolbild)

Ein 18-jähriger Australier wird betrunken beim E-Scooter-Fahren erwischt. Nun muss er sich selbst um die Strafe kümmern, sonst wird es am Flughafen problematisch.

Es ist ein Sonderfall: Eine Streife der Polizei ertappte vergangene Mittwochnacht in Neu-Ulm einen E-Scooter-Fahrer mit australischer Staatsangehörigkeit, wie er mit 1,1 Promille Alkohol im Blut auf der Straße fuhr. Vielleicht wird das für den jungen Mann kaum Folgen haben. Denn das Fahrverbot gilt nicht für sein Heimatland, auch wenn dort dieselbe Alkoholobergrenze gilt. Falls der Australier nach Hause fliegt und eines Tages wieder kommen möchte, sollte er sich eigenständig um die Strafe kümmern, sonst gibt es am Flughafen eine böse Überraschung. Ein Spezialfall, der nicht selten vorkommt. 

Wie die Polizei Neu-Ulm berichtet, war der 18-Jährige war kurz nach Mitternacht in der Memmingerstraße unterwegs. Als er das Polizeiauto sah, änderte er abrupt seine Fahrtrichtung und fuhr in entgegengesetzter Richtung davon. Nach einer kurzen Nachfahrt hielten ihn die Beamten an und führten eine Verkehrskontrolle durch. An dem Alkotest soll er freiwillig teilgenommen haben. 

Trunkenheitsfahrten von Touristen: Was passiert damit?

Die Fahrt war zweifellos illegal, da im Straßenverkehr auf jeglichen E-Scootern – wie beim Autofahren – maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind. Allerdings hatte der junge Australier keinen Führerschein mit sich oder hat womöglich noch keinen Führerschein gemacht, sodass dieser folglich nicht beschlagnahmt werden konnte. Das teilte Polizeisprecher Holger Stabik mit. Somit darf der Australier so lange weiterfahren, bis die deutsche Polizei seinen Führerschein – wenn es ihn denn gibt – bekommt.

Was die Strafe angeht, hat die Polizei in dem Fall durch die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Sicherheitsleistung anordnen lassen. Das dürfte wie eine Art Anzahlung einer möglichen Strafe zu verstehen sein, was folgenden Hintergrund hat: Es ist fraglich, ob die möglichen Briefe der Staatsanwaltschaft an dem Wohnsitz des Australiers ankommen oder ob die Strafen bezahlt werden. Also wird geschätzt, wie viel die Strafe wohl kosten dürfte. Der Betrag wird daraufhin vorab einkassiert. In dem Fall waren es 400 Euro. 

Wenn die Behörden den Fall des 18-Jährigen bearbeitet haben und die tatsächliche Strafe feststeht, bekommt der Australier entweder Geld zurück gestattet, oder muss eine Nachzahlung leisten.

Australier muss sich um Strafzahlungen eigenständig kümmern

Angenommen der 18-Jährige muss bald zurück und weiß nicht, was aus dem Fall wird, dann kann er sich bei den deutschen Gerichten eigenständig erkunden, erklärt der Pressesprecher weiter. Tut er dies nicht und die Strafe ist höher oder er erfährt nie von den Mahnungen oder ignoriert sie, dann erwartet ihn eine Fahndung, wenn er das nächste Mal an einem deutschen Flughafen eintrifft. Bei der Passkontrolle würden die Beamten einen Hinweis erhalten, so der Sprecher.

Das Verfahren einer Sicherheitsleistung werde derzeit häufig angewandt, beispielsweise bei den zahlreichen Delikten von betrunkenen ausländischen Fans der Fußball-Europameisterschaft.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.