![](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/modal-user-780w.jpg)
Nach Trunkenheitsfahrt: Verliert ein Australier seinen Führerschein?
![Was passiert mit ausländischen Staatsbürgern, wenn sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Mit einem solchen Fall hatte die Polizei Neu-Ulm zu tun. Was passiert mit ausländischen Staatsbürgern, wenn sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen? Mit einem solchen Fall hatte die Polizei Neu-Ulm zu tun.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
![Nach Trunkenheitsfahrt: Verliert ein Australier seinen Führerschein?](https://www.augsburger-allgemeine.de/img/bilder/crop68439286/2603056855-cv1_1-w40-owebp/Online-Scheuerl-Philipp-Autorenbild-1?t=.jpg)
Ein 18-jähriger Australier wird betrunken beim E-Scooter-Fahren erwischt. Nun muss er sich selbst um die Strafe kümmern, sonst wird es am Flughafen problematisch.
Es ist ein Sonderfall: Eine Streife der Polizei ertappte vergangene Mittwochnacht in Neu-Ulm einen E-Scooter-Fahrer mit australischer Staatsangehörigkeit, wie er mit 1,1 Promille Alkohol im Blut auf der Straße fuhr. Vielleicht wird das für den jungen Mann kaum Folgen haben. Denn das Fahrverbot gilt nicht für sein Heimatland, auch wenn dort dieselbe Alkoholobergrenze gilt. Falls der Australier nach Hause fliegt und eines Tages wieder kommen möchte, sollte er sich eigenständig um die Strafe kümmern, sonst gibt es am Flughafen eine böse Überraschung. Ein Spezialfall, der nicht selten vorkommt.
Wie die Polizei Neu-Ulm berichtet, war der 18-Jährige war kurz nach Mitternacht in der Memmingerstraße unterwegs. Als er das Polizeiauto sah, änderte er abrupt seine Fahrtrichtung und fuhr in entgegengesetzter Richtung davon. Nach einer kurzen Nachfahrt hielten ihn die Beamten an und führten eine Verkehrskontrolle durch. An dem Alkotest soll er freiwillig teilgenommen haben.
Trunkenheitsfahrten von Touristen: Was passiert damit?
Die Fahrt war zweifellos illegal, da im Straßenverkehr auf jeglichen E-Scootern – wie beim Autofahren – maximal 0,5 Promille Alkohol im Blut erlaubt sind. Allerdings hatte der junge Australier keinen Führerschein mit sich oder hat womöglich noch keinen Führerschein gemacht, sodass dieser folglich nicht beschlagnahmt werden konnte. Das teilte Polizeisprecher Holger Stabik mit. Somit darf der Australier so lange weiterfahren, bis die deutsche Polizei seinen Führerschein – wenn es ihn denn gibt – bekommt.
Was die Strafe angeht, hat die Polizei in dem Fall durch die Staatsanwaltschaft eine sogenannte Sicherheitsleistung anordnen lassen. Das dürfte wie eine Art Anzahlung einer möglichen Strafe zu verstehen sein, was folgenden Hintergrund hat: Es ist fraglich, ob die möglichen Briefe der Staatsanwaltschaft an dem Wohnsitz des Australiers ankommen oder ob die Strafen bezahlt werden. Also wird geschätzt, wie viel die Strafe wohl kosten dürfte. Der Betrag wird daraufhin vorab einkassiert. In dem Fall waren es 400 Euro.
Wenn die Behörden den Fall des 18-Jährigen bearbeitet haben und die tatsächliche Strafe feststeht, bekommt der Australier entweder Geld zurück gestattet, oder muss eine Nachzahlung leisten.
Australier muss sich um Strafzahlungen eigenständig kümmern
Angenommen der 18-Jährige muss bald zurück und weiß nicht, was aus dem Fall wird, dann kann er sich bei den deutschen Gerichten eigenständig erkunden, erklärt der Pressesprecher weiter. Tut er dies nicht und die Strafe ist höher oder er erfährt nie von den Mahnungen oder ignoriert sie, dann erwartet ihn eine Fahndung, wenn er das nächste Mal an einem deutschen Flughafen eintrifft. Bei der Passkontrolle würden die Beamten einen Hinweis erhalten, so der Sprecher.
Das Verfahren einer Sicherheitsleistung werde derzeit häufig angewandt, beispielsweise bei den zahlreichen Delikten von betrunkenen ausländischen Fans der Fußball-Europameisterschaft.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.