Startseite
Icon Pfeil nach unten
Neu-Ulm
Icon Pfeil nach unten

Neu-Ulm: Prozess um Bluttat im Bad Wolf: Messerstecher muss viele Jahre in Haft

Neu-Ulm

Prozess um Bluttat im Bad Wolf: Messerstecher muss viele Jahre in Haft

    • |
    Im Prozess um den versuchten Totschlag im ehemaligen Gasthaus Bad Wolf in Neu-Ulm ist ein Urteil gefallen.
    Im Prozess um den versuchten Totschlag im ehemaligen Gasthaus Bad Wolf in Neu-Ulm ist ein Urteil gefallen. Foto: Michael Kroha (Archivbild)

    In seinem letzten Wort wandte er sich direkt an den Vorsitzenden Richter Christian Liebhart. "Mir tut es sehr leid, hätte ich nicht so viel getrunken, wäre das alles nicht passiert", bekundete der Angeklagte, der im vergangenen Dezember in der ehemaligen Gaststätte Bad Wolf in Neu-Ulm einen anderen Mann mit 20 Messerstichen beinahe umgebracht hatte. Die Reue half dem 42-Jährigen jedoch nichts mehr, die nächsten Jahre muss er hinter Gittern verbringen.

    Ein Rückblick: Kurz vor Weihnachten lernte der spätere Messerstecher in Neu-Ulm über seine Bekannte einen Mann kennen. Der Fremde zeigte sich höflich und bot den beiden Obdachlosen eine Schlafgelegenheit bei sich zu Hause an. Bei ihm zu Hause, das bedeutete: im Keller des früheren Gasthauses Bad Wolf beim Ex-Barfüßer-Biergarten an der Donau. Hier nächtigen immer wieder Menschen ohne Wohnung. Vor Ort angekommen, legte sich die Frau schlafen. Bei den beiden Männern floss hingegen der Alkohol in Strömen, solange, bis beide betrunken waren und in Streit gerieten. Was dann geschah, lässt sich nur noch schwer rekonstruieren. Sicher ist jedoch, dass der später hierfür Angeklagte 20 Mal mit einem Klappmesser auf sein Opfer einstach und zusammen mit seiner Bekannten das Geld des Schwerverletzten mitnahm. Dieser konnte sich später hinaus auf die Augsburger Straße schleppen und um Hilfe rufen. Er überlebte nur knapp.

    Der Abend im ehemaligen Gasthaus Bad Wolf nahm einen "fatalen Verlauf"

    Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm sprach in seinem Plädoyer nun von einem "fatalen Verlauf" des Abends. Mit einem "stakkatoartigen Zustechen" habe der Angeklagte den Oberkörper des Opfers traktiert. Auch, wenn er hauptsächlich auf den Oberarm des Opfers eingestochen habe, sei dieser lebensgefährlich verletzt worden. Für Thamm ein versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Hinzu komme der anschließende Diebstahl. Der Staatsanwalt beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten. Anwältin Anja Mack stimmte zwar mit Thamms Schilderung des Tathergangs weitgehend überein, sie stellte jedoch infrage, ob es sich überhaupt um einen versuchten Totschlag und nicht ausschließlich um gefährliche Körperverletzung gehandelt habe. Für Mack ist die Tat deshalb als "Grenzfall" einzustufen. Sie stellte die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts.

    Urteil am Landgericht Memmingen: Sechseinhalb Jahre für den Angeklagten

    Richter Liebhart verkündete schließlich das Urteil. Wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl mit Waffen muss der Angeklagte für voraussichtlich sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. "Für diese Tat gibt es keine Entschuldigungsgründe", erklärte Liebhart das Strafmaß. Zugunsten des vorbestraften Angeklagten spreche jedoch, dass dieser stark alkoholisiert gewesen sei, er aus dem Affekt gehandelt und sich vor zwei Wochen vollumfänglich geständig gezeigt habe. Ansonsten wäre die Strafe wohl noch höher ausgefallen.

    Die Bekannte des Angeklagten, die sich wegen Diebstahls und unterlassener Hilfeleistung ebenfalls vor Gericht verantworten musste, kam glimpflich davon. In puncto Diebstahl sprach sie das Schwurgericht frei. Für die unterlassene Hilfeleistung wurde sie angesichts ihrer bescheidenen finanziellen Verhältnisse zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 5 Euro verurteilt. Bezahlen muss die Frau das Geld aber nicht mehr. Durch ihre elfmonatige Untersuchungshaft ist die Strafe abgegolten, sie erhält für die Haftzeit ab März 2022 sogar eine Entschädigung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden