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Neu-Ulm/Memmingen: Hallmann vs. Opti-Wohnwelt: Jetzt müssen die Mahlers vor Gericht aussagen

Neu-Ulm/Memmingen

Hallmann vs. Opti-Wohnwelt: Jetzt müssen die Mahlers vor Gericht aussagen

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    Michael Mahler und Gerhard Mahler wurden  im Prozess Hallmann Holdimg gegen Opti-Wohnwelt als Zeugen beantragt. (Archivfoto)
    Michael Mahler und Gerhard Mahler wurden im Prozess Hallmann Holdimg gegen Opti-Wohnwelt als Zeugen beantragt. (Archivfoto) Foto: Alexander Kaya

    In die irische Hauptstadt Dublin flatterten jüngst zwei Schreiben des Landgerichts aus Memmingen. Adressiert waren sie an Gerhard und Michael Mahler. Das Vater-und-Sohn-Gespann fädelte einst den Verkauf von Möbel-Mahler an Opti ein. Und beide haben nach Angaben des Landgerichts inzwischen im vermeintlichen Steuerparadies ihren Hauptwohnsitz. 

    Mit dem Möbelgeschäft haben die Mahlers längst abgeschlossen, in Dublin gehen sie angeblich Immobiliengeschäften nach. Vor Gericht streiten sich der österreichische Milliardär Klemens Hallmannn und Opti-Wohnwelt Geschäftsführer Michael Föst um 20 Millionen Euro. Beide Streitparteien erhoffen sich von den Aussagen der Mahlers offenbar Vorteile. 

    Opti und Hallmann beantragten die Mahlers in den Zeugenstand

    Wie das Landgericht auf Nachfrage mitteilt, haben sowohl der Kläger (Hallmann Holding) als auch der Beklagte (Opti-Wohnwelt) sowohl Gerhard als auch Michael Mahler als Zeuge beantragt. Die Zeugenvernehmung ist für den 28. November um 9 Uhr angesetzt. Das heißt: Der Prozess zieht sich weiter in die Länge, zumal auch der Sprecher des Landgerichts Zweifel äußerte, ob die Mahlers wirklich aus Dublin anreisen werden. 

    Den Streitwert setzte Richter Simon Rimpl Ende September vergangenen Jahres mit 20 Millionen Euro an. Zwischen dem Vermieter der zur österreichischen Hallmann-Holding gehörenden Firma "Shopping Center Neu-Ulm GmbH & Co. KG" und Opti-Wohnwelt besteht aus Sicht des Klägers bis 31. März 2029 ein aufrechtes Mietverhältnis. Da der Mieter an seinen überraschenden, frühzeitigen Auszugsplänen festhielt, brachte der Vermieter nun jene Feststellungsklage bei Gericht gegen Opti-Wohnwelt ein

    Die Gretchenfrage, auf die sich beide Parteien Antworten von den Mahlers erhoffen, formulierte der Richter so: "Geht es um einen lästig gewordenen Mietvertrag oder wahre Mängel?"

    Als es noch Möbel-Mahler in Neu-Ulm gab

    Zum Hintergrund: Möbel-Mahler verkaufte 2019 den Möbelhandel an Opti-Wohnwelt und konzentrierte sich zunächst auf die Vermietung der Immobilie im Starkfeld. Im Januar 2021 übernahm dann Hallmann die Mehrheit am 75.000-Quadratmeter-Haus. Der Vorwurf, den die Hallmann-Seite in Memmingen beim Prozessauftakt in den Raum stellte: Die Nebenkosten-Darstellung wurde unter Beteiligung der Opti-Wohnwelt damals beschönigt, um die angeschlagene Mahler-AG vor den Banken besser aussehen zu lassen. Klemens Hallmannn sprach vom Verdacht der Urkundenfälschung. Das dürfte erneut Thema vor Gericht werden. 

    Der gesundheitlich angeschlagene Gerhard Mahler veröffentlichte unter dem Titel „Alles außer Nein“ im Selbstverlag seine Memoiren. Darin erzählt der Senior den Aufstieg und Fall seines Möbelhaus-Giganten. Der Verkauf seines Lebenswerks wird vor Gericht noch mal eine Rolle spielen. 

    Für das in großen Teilen leer stehende Fachmarktzentrum in der Borsigstraße ist die auf Ende November terminierte Zeugenvernehmung eine eher schlechte Nachricht. Denn dieser Zustand wird dadurch noch länger anhalten. Denn wie Hallmann bereits Anfang des Jahres mitteilte, könne das Unternehmen vor dem Ausgang des Prozesses seine Pläne für das Center in Neu-Ulm nicht zur Umsetzung bringen. "Unser Bekenntnis zum Standort Neu-Ulm bleibt von dieser Terminverschiebung selbstverständlich unberührt", hieß es im Frühjahr. Eine erneute Anfrage der Redaktion wurde zunächst nicht beantwortet. 

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