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Neu-Ulm: Mann schlägt Freund seiner Schwester mehrmals mit der Faust ins Gesicht

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Mann schlägt Freund seiner Schwester mehrmals mit der Faust ins Gesicht

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    Die Schwester eines 31-Jährigen fühlte sich von ihrem damaligen Freund bedroht. der Bruder der Frau wurde handgreiflich.
    Die Schwester eines 31-Jährigen fühlte sich von ihrem damaligen Freund bedroht. der Bruder der Frau wurde handgreiflich. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)
    Ein Mann ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung am Amtsgericht in Neu-Ulm angeklagt.
    Ein Mann ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung am Amtsgericht in Neu-Ulm angeklagt. Foto: Alexander Kaya

    Es muss eine besondere Beziehung zwischen einer Frau und deren damaligen Freund gewesen sein – und sie gipfelte in einer Körperverletzung. Allerdings nicht zwischen dem Paar, sondern durch den Bruder der Frau. Der sah sich offenbar veranlasst, einzugreifen. Er wollte seine Schwester schützen, sagte er vor Gericht. Doch das ersparte ihm die Haftstrafe nicht.

    Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wurde der 31-jährige Mann vor dem Amtsgericht Neu-Ulm zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er hatte den damaligen Freund seiner Schwester mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der geschädigte Mann erlitt eine Prellung am Ohr und Schmerzen im Gesicht.

    Mehrere Faustschläge ins Gesicht eines Mannes in Neu-Ulm

    Die Tat ereignete sich im Februar 2020. Dem Vorfall ging eine schwierige Beziehung zwischen der Schwester des Angeklagten und dem geschädigten Mann voraus. Die Schwester befand sind in einer prekäre Beziehungssituation, wurde bedroht und mit Nacktbildern unter Druck gesetzt, weswegen sich der Geschädigte selbst in einem anderen Fall vor dem Jugendrichter verantworten musste. Das Paar war nach Aussage des Geschädigten, der als Zeuge vor Gericht auftrat, zum Tatzeitpunkt seit knapp einem Jahr zusammen. Dennoch kannten sich der Angeklagte und der damalige Partner seiner Schwester nicht.

    Die Schwester des 31-Jährigen fühlte sich von ihrem damaligen Freund bedroht. Sie war mit ihm verabredet und kontaktierte vor dem Treffen ihren Bruder, der sich umgehend auf die Suche nach ihr machte. In der Nähe des Neu-Ulmer Bahnhofs sah er das Auto seiner Schwester auf einem Parkplatz stehen. Er öffnete die Beifahrertür und ohne ein Wort zu sagen, schlug der 31-Jährige dem Freund der Schwester mit der Faust mehrmals ins Gesicht. Anschließend zog er ihn aus dem Auto und verpasste ihm nach eigener Aussage eine Kopfnuss.

    Prozess in Neu-Ulm: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

    Der Angeklagte gestand die Tat umfänglich und schilderte, dass er in Sorge und aus Angst um seine Schwester gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft sah die Sorge um die Schwester als glaubhaft an. Auf der anderen Seite legte der Anklagevertreter allerdings dar, dass gegen den Angeklagten in der Vergangenheit bereits ein Strafbefehl wegen einer Schlägerei vorgelegen hatte. Der Bruder der Frau hatte eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro bezahlen müssen.

    Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Organisation. Das Urteil von Amtsrichterin Gabriele Buck fiel dementsprechend aus: eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung auf einen Zeitraum von drei Jahren ausgesetzt wird. Zudem muss der Angeklagte eine Geldbuße über 3000 Euro in monatlichen Raten von 150 Euro an den Frauennotruf der Awo leisten. Zu seinen Gunsten stehe das voll umfängliche Geständnis, er habe „reinen Tisch gemacht“, sagte die Amtsrichterin. Sie machte aber auch klar, dass die Sorge um seine Schwester überhaupt nichts rechtfertige. „Ohne ein Wort zu verlieren, mit der Faust ins Gesicht schlagen, das geht gar nicht“, sagte Buck. Sie merkte an, da hätte viel mehr passieren können. Darin liege auch die Schwere der Tat, weswegen sie eine Freiheitsstrafe, wenn auch auf Bewährung ausgesprochen habe. Amtsrichterin Buck sprach von einem „sehr seidenen Faden“, von dem nun seine Freiheit abhänge.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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