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Neu-Ulm: Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Kandidaten & Parteien

Bundestagswahl 2025

Ergebnisse im Überblick: So hat Neu-Ulm gewählt

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    Rund 60 Millionen Menschen sind bei der Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt. Wie Ihr Ort abstimmt, lesen Sie hier.
    Rund 60 Millionen Menschen sind bei der Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt. Wie Ihr Ort abstimmt, lesen Sie hier. Foto: AZ-Collage

    Das Gesamtergebnis der Bundestagswahl 2025 entscheidet darüber, wie sich das Parlament in den nächsten vier Jahren zusammensetzt und welche Partei den neuen Bundeskanzler stellt. Wer aber verstehen möchte, wie es zustande kam, muss einen Blick auf die einzelnen Orte werfen. Hier erfahren Sie, wie die Menschen in Neu-Ulm gewählt haben.

    Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 in Neu-Ulm

    Zur Bundestagswahl wurde Deutschland in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt. Aus jedem Wahlkreis wird eine Direktkandidatin oder ein Direktkandidat per Direktmandat in den Bundestag gewählt. Mit der Erststimme entscheiden Wählerinnen und Wähler darüber, wer das ist. Es handelt sich um die linke Spalte im Wahlzettel.

    Die Ergebnisse aus Neu-Ulm fließen in das Wahlkreis-Ergebnis ein. Hier sehen Sie, wie die Kandidatinnen und Kandidaten speziell in diesem Ort abgeschnitten haben:

    Mit der Zweitstimme stimmen Wählerinnen und Wähler über eine Partei ab. Das Kreuz dafür wird auf der rechten Wahlzettel-Spalte gesetzt. Die Zweitstimme gibt Aufschluss, wie viele Sitze eine Partei insgesamt im Bundestag bekommt und wie viele Kandidatinnen und Kandidaten von den Landeslisten künftig einen Sitz im Parlament haben.

    Hier sehen Sie, wie viel Prozent die einzelnen Parteien in Neu-Ulm geholt haben:

    Erste Bundestagswahl seit der Wahlrechtsreform

    Weil der Bundestag in den vergangenen Jahren immer größer wurde, hat die Ampel-Regierung 2023 eine Wahlrechtsreform beschlossen. Seitdem gibt es keine Überhangs- und Ausgleichsmandate mehr. Das bedeutet: Parteien können nun über die Erststimme nicht mehr Direktmandate erlangen, als ihnen eigentlich an Sitzen nach den Zweitstimmen zustehen würden. Es kann also Kandidatinnen und Kandidaten geben, die zwar in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, aber trotzdem nicht in den Bundestag einziehen.

    In Deutschland braucht eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen, um in den Bundestag einzuziehen. Es gibt aber einen Ausnahmefall: Hat eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, dafür aber mindestens drei Direktmandate gewonnen, darf auch sie in den Bundestag ziehen. Das besagt die sogenannte Grundmandatsklausel. (AZ)

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