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Neu-Ulm: Currywurst-Streit in Ludwigsfeld: Welche Rechte haben Restaurant-Besucher?

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Currywurst-Streit in Ludwigsfeld: Welche Rechte haben Restaurant-Besucher?

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    Welche Wurst gehört in eine Currywurst? Über diese Frage entbrannte ein Streit in einem Biergarten in Ludwigsfeld. Welche Rechte gelten für Restaurantbesucher?
    Welche Wurst gehört in eine Currywurst? Über diese Frage entbrannte ein Streit in einem Biergarten in Ludwigsfeld. Welche Rechte gelten für Restaurantbesucher? Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Es geht in dem Fall wahrlich um die Wurst, um die Wurst in der Currywurst. Ein 56 Jahre alter Gast, wohnhaft in Niedersachsen, hat sich in einem Biergarten im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld geweigert, seine Currywurst mit Pommes zu bezahlen. Die ihm servierte Wurst, eine "Nackte" oder auch "Geschwollene" genannt, passte ihm aber nicht. Er hielt sie für eine "Weißwurst" und verlangte nach einer roten Wurst. Auch die angerückte Polizei konnte den Disput nicht lösen. Am Ende wurden Kontaktdaten ausgetauscht, um den Ärger ums Gericht gegebenfalls vor

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