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Neu-Ulm: 47-Jähriger muss nach Fahrradunfall in Neu-Ulm ins Gefängnis

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47-Jähriger muss nach Fahrradunfall in Neu-Ulm ins Gefängnis

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    Die Polizei brachte den Mann nach dem Unfall in Neu-Ulm in eine Justizvollzugsanstalt.
    Die Polizei brachte den Mann nach dem Unfall in Neu-Ulm in eine Justizvollzugsanstalt. Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

    Ein 47-Jähriger muss nach einem Fahrradunfall in Neu-Ulm ins Gefängnis. Er war nach Polizeiangaben in einer anderen Sache mit einem Haftbefehl gesucht worden.

    Wie die Polizei mitteilt, war es am Sonntagabend in der Bahnhofstraße zu einem Unfall zwischen einem 47-jährigen Radfahrer und einer 27-jährigen Radfahrerin gekommen. Beide befuhren den dortigen Gehweg in Richtung Offenhausen.

    Als der 47-Jährige an der 27-Jährigen vorbeifahren wollte, berührte er sie und beide stürzten dadurch zu Boden. Die Radfahrerin klagte danach über leichte Schmerzen. Eine ärztliche Behandlung war jedoch in keinem der beiden Fälle erforderlich. Auch an den Fahrrädern entstand keinerlei Sachschaden.

    Bei dem Unfallverursacher stellten die Beamten im Rahmen der Unfallaufnahme jedoch starken Alkoholgeruch fest. Er soll weit über einem Promille gehabt haben. Eine Blutentnahme wurde daher angeordnet. Zudem stellten sie fest, dass gegen den 47-Jährigen eine Fahndungsnotierung bestand. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft vor, weil er offenbar eine verhängte Geldstrafe im vierstelligen Bereich nicht bezahlt hatte.

    Da der Mann diesen Betrag nicht beibringen konnte, lieferten die Polizisten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstraße ein. Zudem leiteten sie gegen ihn auf Grund des Verkehrsunfalls ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung sowie fahrlässiger Körperverletzung ein. (AZ)

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