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Nersingen passt Regeln und Gebühren für Obdachlosenunterkunft an

Nersingen

Nersingen passt Regeln und Gebühren für Obdachlosenunterkunft an

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    Wer überhaupt keine Bleibe findet, der kann vorübergehend in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde unterkommen.
    Wer überhaupt keine Bleibe findet, der kann vorübergehend in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde unterkommen. Foto: Annette Zoepf (Symbolfoto)

    Der Nersinger Gemeinderat hat am Dienstagabend über die Satzung zur Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde sowie die Erhöhung der Benutzungsgebühren für diese beraten. Hinsichtlich der Satzung herrschte bei den Ratsmitgliedern Einigkeit und sie wurde einstimmig beschlossen. Bezüglich der Gebührenhöhe gab es zunächst unterschiedliche Meinungen, ehe auch diese einstimmig festgelegt wurde, und zwar auf 300 Euro pro Monat, inklusive Nebenkosten.

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