Eine Feuerwehrsatzung soll die organisatorische Zusammenarbeit zwischen den gemeindlichen Feuerwehren als öffentliche Einrichtungen und den Feuerwehrvereinen, die die Einsatzkräfte stellen, regeln. In Nersingen gab es bisher kein solches Statut, doch die Verwaltung hat jetzt ein entsprechendes Papier erarbeitet. Dem Entwurf stimmte der Gemeinderat einmütig zu.
In der Satzung werden unter anderem die Organisation, die freiwilligen Leistungen wie Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören, Wahl der Kommandantin oder des Kommandanten sowie deren Rechte und Pflichten geregelt.
Die Gemeinde hat die Pauschalsätze für Feuerwehreinsätze neu kalkuliert
Eine Feuerwehrgebührensatzung wurde in Nersingen bereits im Jahr 2001 erlassen. Da der bayerische kommunale Prüfungsverband festgestellt hat, dass in der Gemeinde die Feuerwehr-Kostensätze seitdem nicht mehr überprüft und angepasst wurden, hat die Verwaltung, nachdem ein gewisses Fachwissen erworben wurde, mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren eine Neukalkulation der Pauschalsätze vorgenommen. Ende September wurde diese mit den Mitgliedern des Arbeitskreises diskutiert. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat der Satzung und der dazu gehörenden Anlage „Verzeichnis der Pauschalsätze“ einmütig zugestimmt.
Gültig wird sie ab 1. Januar 2025 sein. Außerdem war der Gemeinderat einstimmig dafür, dass die Verwaltung erst einmal beauftragt wird, mit Hinblick auf eine weitere Anpassung der Gebühren gemäß der örtlichen Gegebenheiten jährlich eine Nachkalkulation zu erstellen.
Das Ausrücken für einen Fehlalarm einer privaten Brandmeldeanlage kostet 730 Euro
Neben den „normalen“ Gebühren wird zum Beispiel auch die Gebühr für das Ausrücken nach Fehlalarm einer privaten Brandmeldeanlage in Höhe von 730 Euro aufgeführt. Unter dem Punkt Personalkosten heißt es, dass für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender ein Stundensatz in Höhe von 41 Euro berechnet wird. Die höchsten Ausrückstundenkosten fallen beispielsweise bei einem speziellen Gerätewagen an: 255,80 Euro, gefolgt von einem wasserführenden Fahrzeug (205,50 Euro). Im Jahr 2001 waren die Gebühren deutlich niedriger angesetzt, zum Beispiel für das Ausrücken nach Fehlalarm mit 255 Euro (heute 730), der Stundensatz für ehrenamtliche Feuerwehrleute mit elf Euro (heute 41) und der Einsatz eines Löschfahrzeugs mit maximal 58,85 Euro (heute 255,80).
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