Mit Blick auf die vorgezogenen Bundestagswahlen am Sonntag, 23. Februar, hat der Nersinger Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, Wahlhelfern beziehungsweise -helferinnen der Gemeinde eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“) in Höhe von 70 Euro pro Helfer beziehungsweise Helferin zu gewähren.
Nersinger Gemeinderat erhöht „Erfrischungsgeld“
Die Wahlvorsteher beziehungsweise Wahlvorsteherinnen werden mit 90 Euro bedacht. Das ist gegenüber der vergangenen Bundestagswahl bei den Wahlhelfern eine Steigerung um zehn Euro. Bürgermeister Erich Winkler erklärte dazu: „Es ist immer schwerer Wahlhelfer zu finden.“ Mit der Erhöhung des „Erfrischungsgeldes“ steigt vielleicht auch die Bereitschaft des einen oder der anderen, sich als Wahlhelfer oder -helferin bei der Bundestagswahl zu engagieren.
Für Winkler sind die 70 beziehungsweise 90 Euro ein „guter Kompromiss“ zwischen dem Machbaren und dem Anreiz. Von den Kosten, die für die Gemeinde anfallen, übernimmt der Bund nur einen Teil. Laut Bundeswahlordnung sind dies für Wahlvorsteher 35 und für die anderen Wahlhelfer 25 Euro.
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