Das im April 2021 vom Neu-Ulmer Amtsgericht gefällte Urteil wegen Entziehung eines damals siebenjährigen Kindes durch den damals 33-jährigen Vater hat das Landgericht in Memmingen aufgehoben. Das Urteil sei nicht unter Berücksichtigung aller notwendigen Tatsachen des Tathergangs und der Belange des Kindes zustande gekommen, so das
Memmingen/Neu-Ulm