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Senden: 31-jähriger Schwimmer muss Leichtsinn nicht bezahlen

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31-jähriger Schwimmer muss Leichtsinn nicht bezahlen

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    Der 31-jährige Schwimmer, der beim Sendener Illerwehr aus dem Wasser gefischt wurde, kommt mit dem Schrecken davon. Den Hubschraubereinsatz muss er nicht bezahlen.
    Der 31-jährige Schwimmer, der beim Sendener Illerwehr aus dem Wasser gefischt wurde, kommt mit dem Schrecken davon. Den Hubschraubereinsatz muss er nicht bezahlen. Foto: Ralf Zwiebler

    Der am Illerwehr verunglückte und in einem dramatischen Einsatz gerettete 31-jährige Schwimmer ist auf dem Wege der Besserung. Er erlitt eine starke Unterkühlung, ist aber ansonsten wohl mit dem Schrecken davon gekommen. Dass er am Wehr ins Wasser gegangen ist, war extrem leichtsinnig. Darin waren sich alle Helfer vor Ort einig. Dass durch den Einsatz nun hohe Kosten auf ihn zukommen werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Wenn ein Mensch in Not war, wird er hinterher auch nicht zur Kasse gebeten, sagt Dr. Matthias Helm, leitender Hubschrauberarzt Christoph 22. Das erfolgt nur, wenn es sich um einen Scherzanruf handelt.

    "Menschen retten ist kostenfrei"

    Der Hintergrund ist, dass niemand aus Angst vor eventuellen Kosten keinen Notruf absetzt, wenn es eigentlich nötig wäre oder zumindest nötig erscheint. Ob Leichtsinn oder nicht – Deutschland ist ein Staat, in dem die Rettung bezahlt wird. „Das kann man gut oder schlecht finden. Ich finde es eher gut“, erklärt Helm. „Soweit ich weiß, ist Menschen retten kostenfrei“, sagt Helmut Rogg, stellvertretender Kommandant der Sendener Feuerwehr. Wenn ein Arbeitgeber es geltend macht, müssen Kommunen bei Feuerwehrlern den Lohnausfall übernehmen. Das habe es aber in Senden bisher nicht gegeben, berichtet Rogg. Die Arbeitgeber seien in der Regel bereit, die Helfer für den Einsatz freizustellen. Drei Vermisste nach Kletterausflug

    Wie Peter Klose, der als Einsatzleiter des Roten Kreuzes vor Ort war, erklärt, werde die Organisation die Behandlung des Mannes über die Krankenkasse abrechnen. Ob der 31-Jährige dann zur Kasse gebeten werde, könne er nicht beurteilen. Ebenfalls keine Prognose abgeben will Sendens Polizeichef Günter Gillich. Man wolle die Sache prüfen, sagt er. In jedem Fall einen Anspruch auf Kostenerstattung haben Ersthelfer, bei denen durch ihren Einsatz beispielsweise Kleidung beschädigt worden ist. mick

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