Der Mann, der dem Neugeborenen mutmaßlich das Leben rettete, wurde erst kürzlich von der Polizei geehrt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ulm im Fall des im vergangenen Oktober in einem Altglascontainer in Langenau ausgesetzten Babys Anklage gegen die Mutter des Kindes erhoben. Der 38-Jährigen aus Langenau wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit Aussetzung vorgeworfen.
Die Frau soll demnach in der Nacht des 13. auf 14. Oktober zuhause und lediglich mit telefonischer Hilfe einer Hebamme der Neu-Ulmer Donauklinik ein Kind zur Welt gebracht haben. Anschließend soll sie das Baby in ein Bettlaken gewickelt in einem Altglascontainer in Langenau abgelegt haben.
Baby in Altglascontainer ausgesetzt: Anklage gegen die Mutter wegen versuchten Totschlags
Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der Mutter bewusst war, dass das Neugeborene in der kühlen Herbstnacht schnell auskühlen und erfrieren würde. So beruft sich die Staatsanwaltschaft auf die medizinische Einschätzung des behandelnden Kinderarztes der Kinderintensivstation der Kinderklinik Ulm, wonach der Säugling die Nacht in diesem Glascontainer nicht überlebt hätte.
Tatsächlich wurde das Baby gegen 2 Uhr nachts von Andreas Bichert aus dem Glascontainer herausgeholt, so dass das Kind glücklicherweise unverletzt überlebte. Bichert war in jener Nacht zu Fuß auf dem Nachhauseweg. Als er an dem Altglascontainer vorbeikam, meinte er, in der Nähe ein weinendes Baby zu hören. Erst ging er weiter, zuhause ließ ihn der Gedanke aber nicht los und kehrte zurück.
Mutter des in Langenau ausgesetztes Babys räumt die Tat weitgehend ein
Die Mutter des inzwischen gut 16 Wochen alten Kindes ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Sie räume die Tat weitgehend ein, heißt es. Auch, dass sie die Mutter des Babys ist, bestreite sie nicht. Auf die 38-Jährige waren die Ermittler über den Anruf bei der Hebamme gekommen. Sie wurde noch am 14. Oktober festgenommen und sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.
Zu einem möglichen Motiv macht die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung keine Angaben. "Vor Gericht wird zu klären sein, aus welchen Beweggründen heraus die Frau gehandelt hat", heißt es darin. Auf Nachfrage teilt Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger mit, dass hinsichtlich des Motivs die Ermittler nichts hätten feststellen können, was aus deren Sicht nachvollziehbar und tatsächlich auch feststellbar ist. Dass die Mutter dazu Angaben gemacht hat, sei ihm nicht bekannt. Sie räume lediglich das objektive Geschehen mit Nuancen von Abweichungen ein. Auch die Verteidigerin der Mutter kann zum Motiv noch keine näheren Angaben machen. Es steht wohl noch eine "Begutachtung" aus, sagte sie auf Nachfrage unserer Redaktion.
Lässt das Landgericht Ulm die Anklage zu, kommt es zum Prozess. (AZ/krom)