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Landkreis Neu-Ulm : Weihnachtsgeld-Check sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Kreis Neu-Ulm machen

Landkreis Neu-Ulm

Weihnachtsgeld-Check sollen auch Azubis und Mini-Jobber im Kreis Neu-Ulm machen

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    „Extra-Euro“ unterm Weihnachtsbaum: Jetzt den „Weihnachtsgeld-Check“ machen, rät die Gewerkschaft NGG Schwaben.
    „Extra-Euro“ unterm Weihnachtsbaum: Jetzt den „Weihnachtsgeld-Check“ machen, rät die Gewerkschaft NGG Schwaben. Foto: Nils Hillebrand

    Zeit für einen „Extra-Schub“ im Portemonnaie: Beschäftigte im Landkreis Neu-Ulm sollen den Weihnachtsgeld-Check machen. Das empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt immer wieder Chefs, die die Sonderzahlung zum Jahresende gern mal ‚vergessen‘, obwohl das Weihnachtsgeld im Tarif- oder Arbeitsvertrag schwarz auf weiß zugesichert ist. Vor allem Azubis und Mini-Jobber gehen oft leer aus“, sagt Paul Stüber von der NGG Schwaben.

    Wenn der Betrieb Weihnachtsgeld zahle, dann hätten auch die Mini-Jobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Sonderzahlung, so die NGG. „Es lohnt sich, jetzt den Check zu machen, ob einem Weihnachtsgeld zusteht – und ob es noch vor den Feiertagen auf dem Konto ist“, so der Gewerkschaftssekretär. Probleme ums Weihnachtsgeld tauchten häufig in Unternehmen auf, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Stüber.

    Weihnachtsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben

    Konkret weist die NGG Schwaben auf Bäckereien im Kreis Neu-Ulm hin: „In Betrieben der Bäcker-Innung haben alle, die länger als ein Jahr dort arbeiten – von der Backstube bis zum Verkauf am Tresen – Anspruch auf ein Weihnachtsgeld. Das liegt zwischen 25 und 45 Prozent des Monatslohns – je nachdem, wie lange der Geselle oder die Fachverkäuferin schon in der Bäckerei arbeitet.“ Außerdem falle das Weihnachtsgeld mit einem Tarifvertrag meistens höher aus als ohne. „So gehen Beschäftigte der bayerischen Süßwarenindustrie, der Milchwirtschaft und in Brauereien mit einem vollen 13. Monatslohn nach Hause“, sagt Stüber.

    Grundsätzlich sei das Weihnachtsgeld aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. „Im Vorteil ist, wer in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeitet: Dort gibt es nämlich für 77 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld.“ Im Schnitt bekommt aber nur gut die Hälfte (52 Prozent) aller Beschäftigten Weihnachtsgeld, so die NGG Schwaben. Das gehe aus einer aktuellen bundesweiten Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. (AZ)

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