Es war bislang auch schon möglich. Allerdings nur mit besonders hohen Hürden. Wer sein bei der Geburt eingetragenes Geschlecht ändern möchte, kann das bald um einiges leichter tun. Möglich wird das durch das neue sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt. Es löst das 44 Jahre alte Transsexuellengesetzes ab. Statt einer gerichtlichen Entscheidung brauchen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen dann nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt abzugeben. Seit 1. August lassen sich derartige Erklärungen schon anmelden. Im Landkreis Neu-Ulm, in Ulm sowie im Raum Babenhausen wurde diese Möglichkeit bereits genutzt.
Landkreis Neu-Ulm
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