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Landkreis Neu-Ulm: So viele Menschen wollen im Kreis Neu-Ulm ihr Geschlecht ändern

Landkreis Neu-Ulm

So viele Menschen wollen im Kreis Neu-Ulm ihr Geschlecht ändern

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    Bislang war eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrages beim Standesamt mit hohen Hürden verbunden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde das geändert. Zum 1. November tritt es in Kraft.
    Bislang war eine Änderung des eigenen Geschlechtseintrages beim Standesamt mit hohen Hürden verbunden. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wurde das geändert. Zum 1. November tritt es in Kraft. Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolbild)

    Es war bislang auch schon möglich. Allerdings nur mit besonders hohen Hürden. Wer sein bei der Geburt eingetragenes Geschlecht ändern möchte, kann das bald um einiges leichter tun. Möglich wird das durch das neue sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt. Es löst das 44 Jahre alte Transsexuellengesetzes ab. Statt einer gerichtlichen Entscheidung brauchen transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen dann nur noch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt abzugeben. Seit 1. August lassen sich derartige Erklärungen schon anmelden. Im Landkreis Neu-Ulm, in Ulm sowie im Raum Babenhausen wurde diese Möglichkeit bereits genutzt.

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