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Landkreis Neu-Ulm: Sicher unterwegs an Halloween: Polizei gibt diese Tipps für Eltern

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Sicher unterwegs an Halloween: Polizei gibt diese Tipps für Eltern

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    Wenn die Streiche zu wild werden, kann schon mal die Polizei vor der Tür stehen.
    Wenn die Streiche zu wild werden, kann schon mal die Polizei vor der Tür stehen. Foto: dpa (Archivbild)

    Halloween steht vor der Tür. Am Abend des 31. Oktober ziehen wieder Kinder, Jugendliche und Erwachsene in gruseligen Kostümen durch die Straßen, um mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt’s Saures“ Süßigkeiten zu sammeln. Doch was passiert, wenn Nachbarn unfreundlich reagieren oder die Tür gar nicht öffnen? Die Polizei gibt Tipps an Kinder und Eltern, wie es für alle ein tolles Erlebnis werden kann.

    Sollte es keine Süßigkeiten geben, könnten frustrierte Kinder in Versuchung geraten, mit einem Streich zu reagieren. Doch das könne schnell eskalieren und zu Straftaten führen, meint die Polizei. Aus einem eigentlich nicht böse gemeinten Streich könne leicht eine ungewollte Sachbeschädigung oder ein Diebstahl werden. In der Vergangenheit stellte das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in ihrem Zuständigkeitsbereich zwischen Donau und Bodensee an Halloween einen Anstieg solcher Delikte fest. Aus diesem Grund will die Polizei an diesem Abend verstärkt im Einsatz sein. 

    Streiche an Halloween: Das ist laut Polizei alles strafbar

    Für Streiche gibt es klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Fällt ein Streich in den Bereich einer Straftat, drohen Geldstrafen oder Schadensersatzforderungen. Dazu zählen beispielsweise:

    • das Zünden von Feuerwerkskörpern
    • das Entfernen von Baustellen-Absperrungen, Verkehrszeichen und Kanaldeckel
    • das Luftablassen von Reifen
    • das Beschädigen von Kürbissen
    • das unbefugte Betreten von Gärten
    • das Entwenden von Gartenmöbeln oder Deko-Gegenständen
    • Beleidigungen oder Bedrohungen von Anwohnern
    • das Beschmieren von Hauswänden mit Farbe oder Eiern

    Sollte man Zeuge einer Straftat oder selbst davon betroffen sein, wird dazu geraten, den Notruf 110 zu wählen.

    Friedliches und sicheres Halloween: Polizei-Tipps für Eltern

    Begleitung durch Erwachsene: Stellen Sie sicher, dass insbesondere Ihre jüngeren Kinder immer von einem Erziehungsberechtigten oder einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden.

    Abgehen der Halloween-Tour: Gehen Sie die geplante Route vorher gemeinsam mit Ihren Kindern ab. So erhalten diese Sicherheit und Orientierung. Sollte die Halloween-Tour in der Nacht stattfinden, gehen Sie die Strecke mit Ihren Kindern bewusst ab, wenn es bereits dunkel ist.

    Treffpunkte vereinbaren: Definieren Sie feste Treffpunkte für den Fall, dass Kinder ihre Gruppe verlieren. Besprechen Sie, wie sie Hilfe anfordern können, z. B. bei Passanten, Polizeibeamten oder über ihr Mobiltelefon.

    Partnerzuteilung: Jedes Kind sollte einen festen Partner haben, um sicherzustellen, dass bei größeren Gruppen niemand verloren geht. Sie sollten aufeinander achten und Bescheid geben, wenn der zugeteilter Partner plötzlich fehlt. Erklären Sie Ihren Kindern, dass sie nicht ohne vorherige Absprache mit anderen Gruppen, wie beispielsweise Freunden aus dem Kindergarten oder der Schule, mitgehen sollten.

    Umgang mit Fremden: Erklären Sie Ihren Kindern, wie sie auf Ansprache durch fremde Personen grundsätzlich reagieren sollten. Sie können ihnen beispielsweise vermitteln, dass sie in unangenehmen Situationen laut und deutlich den Fremden siezen sollen. Dadurch wird für Passanten sofort erkennbar, dass die Person kein Angehöriger ist, und sie können gegebenenfalls eingreifen.

    Verkehrssicherheit: Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder gut sichtbar sind, z. B. durch das Tragen von Warnwesten oder das Mitführen von Taschenlampen, insbesondere bei dunklen Kostümen während der Dämmerung und in der Nacht. Klären Sie die Kinder auf, Gehwege zu nutzen und nicht die Fahrbahn. Achten sie darauf, dass das Kostüm nicht zu lange ist und die Kinder beim Gehen oder Rennen behindert.

    Süßigkeitenkontrolle: Überprüfen Sie die gesammelten Süßigkeiten auf mögliche nicht geeignete Produkte, wie z. B. alkoholhaltige Süßigkeiten.

    Verhalten gegenüber Haustieren: Besprechen Sie mit Ihren Kindern, vorsichtig bei Haushalten mit Hunden zu sein, und stellen Sie sicher, dass Gartentüren bei Hundebesitzern geschlossen bleiben beziehungsweise beim Verlassen des Grundstücks wieder geschlossen werden. Hunde oder Katzen sollten nicht ohne vorherige Absprache mit dem Besitzer angefasst werden. Diese könnten erschrecken und hierdurch beißen oder kratzen.

    Hilfsbereitschaft gegenüber fremden Kindern: Achten Sie auch auf andere Kinder, die möglicherweise alleine unterwegs sind, ihre Gruppe verloren haben und Hilfe benötigen.

    Polizei - Freund und Helfer: Informieren Sie Ihre Kinder darüber, dass sie bei Problemen sofort auf Polizisten zugehen können.

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