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Landkreis Neu-Ulm: Mehr Rechte für Geimpfte in Bayern: Wie will die Polizei das kontrollieren?

Landkreis Neu-Ulm

Mehr Rechte für Geimpfte in Bayern: Wie will die Polizei das kontrollieren?

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    Wie will die Polizei kontrollieren, ob die Menschen geimpft sind oder nicht?
    Wie will die Polizei kontrollieren, ob die Menschen geimpft sind oder nicht? Foto: Jens Kalaene / dpa (Archivbild)

    In Bayern und damit auch im Landkreis Neu-Ulm sind seit Donnerstag Geimpfte und Genesene gleichgesetzt mit Negativ-Getesteten. Sie erhalten zumindest einen Teil ihrer Grundrechte zurück - unter anderem fällt die Ausgangs- oder die Kontaktbeschränkung für sie weg. Theoretisch wäre es dann möglich, nachts ohne triftigen Grund durch die Stadt zu gehen. Doch was ist, wenn die Polizei vorbeifährt?

    "Wir kontrollieren nach wie vor die Ausgangsbeschränkung", erklärt Dominic Geißler vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, das unter anderem für den Kreis Neu-Ulm zuständig ist. Doch wer geimpft sei, dem rät der Polizeisprecher, seinen Impfnachweis immer dabei zu haben. Dadurch könne "Gespringe im Nachhinein" reduziert werden.

    Gefälschte Impfpässe sind der Polizei bislang nicht bekannt

    Denn sollte bei einer Kontrolle jemand angetroffen werden, der zwar angibt, geimpft zu sein, aber seinen Impfnachweis nicht vorweisen könne, werde das dem entsprechenden Landratsamt gemeldet. Dies sei dann dafür zuständig, den Nachweis zu überprüfen. Denn nur das Landratsamt könne auch verlangen, dass der Impfnachweis vorgezeigt wird. Eine Pflicht, seinen Impfnachweis bei sich führen zu müssen, gebe es nicht, sagt Geißler. Fälle von gefälschten Impfpässen sind bislang nicht bekannt, weder im Kreis Neu-Ulm noch im Präsidiumsbereich.

    Vor einer "Zettelwirtschaft" mit "Impfheftchen" und Gesundheitsnachweisen sowie massenhaften Urkundenfälschungen warnte derweil der Vorsitzende des Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein. Es sei unklar, wie die Polizei ihr vorgelegte Dokumente auf ihre Richtigkeit überprüfen könne.

    Polizei-Gewerkschaft fordert klare Impfnachweis-Vorgaben

    Die Gewerkschaft forderte deshalb klare Vorgaben. Es sei unverzüglich zu klären, ob es etwa digitale Lösungen für den Nachweis von Geimpften und Genesenen geben werde und ob ein Datenaustausch zwischen Polizei und Gesundheitsbehörden möglich sei.

    Als "geimpft" gilt man in Bayern ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Corona-Impfung mit einem in der EU zugelassenen Vakzin. Bei Biontech, AstraZeneca und Moderna sind zwei Impftermine nötig. Der Impfstoff von Johnson & Johnson, der in Bayern noch nicht verwendet wird, muss nur einmal geimpft werden. (mit dpa)

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