Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat Einspruch gegen das Urteil eingelegt, das das Amtsgericht Neu-Ulm gegen eine 59 Jahre alte Frau aus dem Süden des Landkreises gefällt hat. Richterin Gabriele Buck sah es als erwiesen an, dass die Frau Landrat Thorsten Freudenberger auf Facebook unter anderem als Kinderschänder bezeichnet hatte. Dafür soll die Frau für sechs Monate in Haft. Doch der Prozess geht womöglich in die nächste Runde.
Landkreis Neu-Ulm