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Laichingen/Ulm: Revision verworfen: Urteil im Laichinger Mord-Prozess ist rechtskräftig

Laichingen/Ulm

Revision verworfen: Urteil im Laichinger Mord-Prozess ist rechtskräftig

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    Die beiden Angeklagten im Fall des Laichinger Mordes hatten Revision gegen das eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.
    Die beiden Angeklagten im Fall des Laichinger Mordes hatten Revision gegen das eingelegt. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

    Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes sind im April dieses Jahres ein 24-Jähriger und eine 27-Jährige am Landgericht Ulm verurteilt worden. Die Angeklagten legten jedoch Rechtsmittel dagegen ein. Nun hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden und die Revisionen verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts Ulm am Mittwoch mitteilt. 

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