Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes sind im April dieses Jahres ein 24-Jähriger und eine 27-Jährige am Landgericht Ulm verurteilt worden. Die Angeklagten legten jedoch Rechtsmittel dagegen ein. Nun hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden und die Revisionen verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig, wie eine Sprecherin des Landgerichts Ulm am Mittwoch mitteilt.
Laichingen/Ulm