Schon länger plant der Regionalverband Donau-Iller sogenannte „Windvorrangflächen“. Die Gemeinde Pfaffenhofen ist gleich mehrfach davon betroffen. Neben zwei Windvorranggebieten östlich und südwestlich des Marktes, wurde nun eine dritte Fläche zwischen der Gemeinde Holzheim und den Ortsteilen Roth, Kadeltshofen und Remmeltshofen ausgewiesen. Bei der Bürgerversammlung in Kadeltshofen wurden kritische Stimmen laut.
„Michelseck“ – so nennt sich das 170 Hektar große Windvorranggebiet an der Staatsstraße „St2021“ zwischen Holzheim und Pfaffenhofen. Im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans hat der Regionalverbandes Donau-Iller das Areal ausgewiesen. Dabei befindet sich das Gebiet in unmittelbarer Nähe zu den Pfaffenhofener Ortsteilen Remmeltshofen, Roth und Kadeltshofen. Weil die Einwohner in der Bürgerversammlung im November Bedenken äußerten, lässt der Markt das Windvorranggebiet „Michelseck“ nun erneut vom Regionalverband prüfen. „Wir als Gemeinde möchten sicherstellen, dass alle relevanten Schutzgüter, insbesondere das Schutzgut Mensch, im Zusammenhang mit der geplanten Vorrangfläche umfassend berücksichtigt werden“, schreibt der Marktrat in seiner Stellungnahme an den Regionalverband.
Die Bedenken der Bürger lägen darin, dass die Nähe zu den Ortschaften durch „Lärm, Schattenwurf und Hindernisbefeuerung“ negative Auswirkung „auf die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner haben kann.“ Bei der Hindernisbefeuerung handelt es sich um die rote Beleuchtung am oberen Ende einer Windkraftanlage. So soll die Windkraftanlage für den Luftverkehr leichter zu erkennen sein.
Erklärung: Das sind Windvorrangebiete
Bei „Windvorranggebieten“ oder „Windvorrangflächen“ handelt es sich um Bereiche, die aufgrund von Windstärke, Siedlungsabstand und kalkulierbaren Umweltauswirkungen, besonders für den Bau Windkraftanlagen geeignet sind. Ist solch ein Gebiet ausgewiesen, sind „Planungen und Maßnahmen, die dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen entgegenstehen, nicht mehr zulässig“, schreibt der Regionalverband Donau-Iller auf seiner Webseite. Konkret bedeutet das: Die Fläche dürfen nicht anderwärtig bebaut werden. Es bedeutet aber auch nicht, dass dort zwangsweise Windräder errichtet werden. Die Entscheidung für den Bau der Windkraftanlagen obliegt weiterhin dem zuständigen Landratsamt.
Der Grund für die Errichtung der Vorranggebiete ist das „Wind-an-Land Gesetz“ des Bundes, welches 2023 in Kraft getreten ist. Hier wurde festgelegt, dass Bayern bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete ausgewiesen haben muss. Die Zuständigkeit für die Ausweisung der Flächen wurde den jeweiligen Regionalverbänden übertragen.
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