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Erneuerbare Energien: An diesen Orten in der Region Donau/Iller sind neue Windräder denkbar

Erneuerbare Energien

An diesen Orten in der Region Donau/Iller sind neue Windräder denkbar

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    Neue Standorte für Windräder werden gesucht, doch einige Flächen kommen nicht infrage.
    Neue Standorte für Windräder werden gesucht, doch einige Flächen kommen nicht infrage. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Wo können neue Windräder gebaut werden? 1,8 Prozent der Fläche in der Region Donau-Iller müssen als Vorranggebiete reserviert werden. Der Regionalverband aus den Landkreisen Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu, Biberach und Alb-Donau sowie den Städten Memmingen und Ulm ist seit Monaten auf der Suche nach passenden Plätzen. Es gibt einen neuen Zwischenstand, der vor allem mit Vögeln und Hubschraubern zusammenhängt. Statt zuvor fast 13 Prozent kommen jetzt noch 7,4 Prozent der Fläche infrage, wie am Dienstag in Ulm vorgestellt wurde. In drei Landkreisen gibt es vergleichsweise viele mögliche Standorte.

    In den Vorranggebieten aufgestellte Windräder sollen mindestens 200 Meter hoch sein. Zuvor war von niedrigeren Anlagen die Rede gewesen. Gebaut werden aber heute schon meist Anlagen, die 250 Meter oder mehr in die Höhe ragen. In einer Tabelle hat der Regionalverband aufgelistet, welcher Teil von Kreis oder kreisfreier Stadt zum Suchraum gehört. Das bedeutet aber nur, dass diese Areale geprüft werden. Ein erheblicher Teil werde wohl im Lauf der Suche noch entfallen, heißt es.

    Im Unterallgäu und im Kreis Günzburg scheinen viele Gegenden denkbar

    Im Kreis Neu-Ulm soll rund um Pfaffenhofen und Osterberg sowie bei Roggenburg und nordöstlich von Weißenhorn gesucht werden. Im Kreis Günzburg liegen Gebiete in der Gemeinde Bibertal, bei Waldstetten, bei Ichenhausen, bei Ettenbeuren, an der östlichen Landkreisgrenze, rund um Krumbach und an der südlichen Landkreisgrenze im Blickfeld. Im Unterallgäu geht es um größere Gebiete nahe der nördlichen Landkreisgrenze und bei Ettringen sowie kleinere etwa bei Markt Rettenbach, Mindelheim und Türkheim. Am meisten Flächen werden demnach in den Kreisen Günzburg (6,8 Prozent), Unterallgäu (fünf Prozent) und Alb-Donau (4,8 Prozent) genauer unter die Lupe genommen. Im Kreis Neu-Ulm kommen 3,1 Prozent der Fläche für die Suche infrage, in Ulm 2,5 Prozent, in Memmingen 1,7 Prozent und im Kreis Biberach 1,3 Prozent.

    Letzteres liegt wesentlich am Bundeswehrstandort in Laupheim. Für die dort startenden Hubschrauber gibt es festgelegte Korridore, in denen keine Windräder gebaut werden dürfen. Obwohl die Luftwaffe auf einen Teil dieser Gebiete verzichtet hat, kann auf beinahe einem Drittel der Regionsfläche wegen militärischer Belange kein Strom aus Wind erzeugt werden. An den Daten wird sich nach Angaben der Bundeswehr nichts mehr ändern.

    Bundeswehr und Vogelschutz schränken verfügbare Flächen für Windräder ein

    Zu den Streckenkorridoren kommen die Radarführungsmindesthöhen der Bundeswehrflugplätze Laupheim und Lechfeld. Hiermit ist gemeint, welche niedrigsten Höhen für die Radarführung bei Flügen genutzt werden dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Mai entschieden, dass in diesen Gebieten keine Windräder errichtet werden dürfen. Die Folgen sind weitreichend. Die nach aktuellem Stand üblichen Anlage mit mindestens 250 Metern Höhe dürfen in knapp 40 Prozent der Region Donau-Iller nicht aufgestellt werden.

    Tabu sind auch Gegenden, in denen durch die Rotoren besonders gefährdete Vogelarten leben. Seit August 2023 gibt es neue Daten für Baden-Württemberg, seit September 2023 für Bayern. Letztere hat der Regionalverband bisher nicht in seine Suche eingearbeitet. Im Unterallgäu sowie im Norden und im Süden des Kreises Günzburg gibt es besonders viele Gebiete, in denen der Artenschutz eine Rolle spielen wird. Im Unterallgäu sollen Stand heute 6100 Hektar geprüft werden, im Kreis Günzburg 5200. Mehr Flächen sind nur im Alb-Donau-Kreis im Fokus (6500 Hektar).

    Besondere Regeln für Klöster im Kreis Neu-Ulm und Schlösser im Unterallgäu

    Die Vorgaben bedeuten aber nicht, dass Gebiete zwangsläufig ausscheiden. Für bestimmte Arten wie den Rotmilan gibt es Antikollisionssysteme: Eine Kamera erkennt die Vögel und stoppt die Rotoren, um Zusammenstöße zu verhindern. Dadurch kommen manche Landstriche mutmaßlich doch infrage. Aber nicht nur die neuen Daten zum Artenschutz lassen Areale aus dem Suchraum fallen. Wegen neuer Regelungen scheiden weitere Natur- und Wasserschutzgebiete aus sowie Gebiete, auf denen künftig Rohstoffe abgebaut werden könnten.

    Was für Windräder gilt

    10-H-Regelung und Ausnahmen

    Windkraftanlagen sind privilegierte Bauvorhaben. Eingeschränkt wird die Privilegierung in Bayern durch die 10-H-Regelung. Das heißt, Windräder müssen zehnmal so weit von Wohnbebauung entfernt sein wie sie hoch sind (Turm und Rotor). Ausnahmen gelten jetzt beispielsweise in Wäldern, nahe Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und in Wind-Vorrang- sowie -Vorbehaltsgebieten. Dort gilt ein Mindestabstand von 1000 Metern.

    Konzentrationsflächen

    In den Kommunen, die Konzentrationsflächen haben oder jetzt solche ausweisen, können Windräder vorerst nur innerhalb dieser Flächen gebaut werden. Bis Ende des Jahres 2027 muss Bayern 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraftanlagen ausgewiesen haben. Wird das Ziel, das bis Ende 2027 angestrebt wird, nicht erreicht, gilt die Privilegierung überall im Außenbereich. Begrenzt wird diese dann nur durch im Einzelfall betroffenes Fachrecht. (bac)

    Besondere Prüfungen werden nötig, wenn am Ende des Suchverfahrens geeignete Flächen in der Nähe denkmalgeschützter Gebäude und Ensembles übrig bleiben. Das sind im bayerischen Teil Kloster und Klostersteige in Oberelchingen, Kloster Roggenburg sowie die Unterallgäuer Schlösser Babenhausen, Kirchheim in Schwaben und Kronburg. Im baden-württembergischen Teil stehen neben dem Ulmer Münster zwei Kirchen, drei Klöster und zwei Schlösser auf der Liste. Dazu kommen die Eiszeithöhlen als Teil des Unesco-Welterbes. Dann ist entscheidend, ob eine Windkraftanlage vom Denkmal aus sichtbar ist oder nicht. 

    Im Mai 2024 möchte der Regionalverband einen aktualisierten Stand vorstellen. Der Ausschuss hat sich einstimmig für die Änderungen und das weitere Vorgehen zugestimmt.

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